Glauber: Besserer Schutz für Verbraucher bei Kaffeefahrten nimmt Gestalt an
Neuregelungen zügig verabschieden
Pressemitteilung Nr. 122/20
Der Bund hat offenbar seine Vorbehalte gegen Verschärfungen der Rechtslage bei Kaffeefahrten aufgegeben. Denn nun greift die Bundesjustizministerin in wesentlichen Punkten einen Gesetzentwurf des Bundesrates auf, der auf Initiative Bayerns bereits 2015 beschlossen wurde. Dazu sagte Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber heute in München: "Das ist eine gute Nachricht für die Verbraucher. Kaffeefahrten bieten allerlei Grauzonen, um Menschen mit überteuerten Angeboten für oft nutzlose Produkte abzuzocken. Hier besteht seit Jahren Handlungsbedarf. Wir können auch nicht darauf vertrauen, dass mit Corona dieses Geschäftsmodell endgültig der Vergangenheit angehört. Die wirtschaftlichen Gefahren für Verbraucher bei Kaffeefahrten dürfen nicht länger hingenommen werden. Wenn sich ein Anbieter nicht an die Spielregeln hält, soll er künftig empfindliche Sanktionen bekommen. Die geplanten Neuregelungen müssen nun schnell auf den Weg gebracht werden. Wir werden den angekündigten Entwurf des Bundes genau prüfen und uns für die Umsetzung der zentralen Länderforderungen stark machen." Der Gesetzentwurf des Bundesrates sah insbesondere zum Schutz älterer Verbraucher verschiedene Verschärfungen vor wie etwa ein Verbot für den Vertrieb von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln, Finanzprodukten und Reisen bei derartigen Verkaufsveranstaltungen. Außerdem sollten Schlupflöcher für Verkaufsveranstaltungen im Ausland und Anbieter mit Sitz außerhalb Deutschlands geschlossen werden.
Ein entscheidender Aspekt war auch die Erhöhung des Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht oder gegen Vertriebsverbote um den Faktor 10. Damit könnten Verstöße gegen die Anzeigepflicht zukünftig mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. "Vor allem ältere Verbraucher können sich gegen aggressive und irreführende Verkaufsmethoden nur schwer zur Wehr setzen. Diesen Methoden muss effektiv ein Riegel vorgeschoben werden", so Glauber.
Kaffeefahrten haben in Deutschland ein großes wirtschaftliches Volumen. Es wird geschätzt, dass bis zum Ausbruch der COVID-19-Pandemie pro Jahr bis zu fünf Millionen Menschen in Deutschland an Kaffeefahrten teilnahmen. Dabei wurde ein Umsatz in einer Größenordnung von jährlich 500 Millionen Euro erzielt.