Bürger fragen, wir antworten
Fragen zum Thema Hochwasser
Darf ich im Hochwassergebiet Trinkwasser trinken?
Das Hochwasser hat in Teilen Bayerns bei einzelnen Versorgungsanlagen das Trinkwasser beeinträchtigt.
Chlorung: Bei manchen Trinkwasseranlagen wird deshalb zur Abwehr von möglichen Gesundheitsgefahren das Wasser gechlort. Damit werden Krankheitserreger abgetötet, die durch das Hochwasser u.U. in das Trinkwasser gelangt sein können. Diese Chlorung ist gesundheitlich völlig unbedenklich, es verursacht lediglich eine leichte Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung.
Trinkwasserverbot und Abkochanordnung: Wenn eine Chlorung nicht ausreicht (oder aus technischen Gründen unmöglich ist), um den bei uns vorgeschriebenen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten, kann es erforderlich werden, das Trinken von Trinkwasser zu verbieten und anzuordnen, daß Wasser nur im abgekochten Zustand getrunken werden darf. Über die Notwendigkeit des Abkochens werden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in geeigneter Weise (z.B. über den Rundfunk) informiert.
Trinkwasser darf erst dann wieder getrunken werden, wenn Trinkwasserverbot und Abkochanordnung aufgehoben wurden. In der Zwischenzeit sollte Mineralwasser oder Wasser aus einer anderen freigegebenen Zapfstelle verwendet werden.
In Zweifelsfällen rufen Sie bitte Ihr zuständiges Wasserwerk an, gegebenenfalls die Gemeinde. Auch die Gesundheitsabteilung am Landratsamt bzw. der kreisfreien Stadt gibt Ihnen über Telefon oder das jeweilige Internetangebot Auskunft.
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