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Fragen zum Thema Biodiversität
Was versteht man unter Roten Listen?
Die Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sind Verzeichnisse von Artengruppen, in denen die Arten nach dem Grad ihrer Gefährdung eingetragen sind. Sie dokumentieren die Überlebens- bzw. Aussterbewahrscheinlichkeit von Arten in einem bestimmten Gebiet, z.B. Bayern, Deutschland oder auch weltweit.
Diese Gefährdungskataloge unterscheiden nach abgestuften Gefährdungskategorien,
- ausgestorben oder verschollen (Kategorie 0)
- vom Aussterben bedroht (Kategorie 1)
- stark gefährdet (Kategorie 2) oder
- gefährdet (Kategorie 3)
- Gefährdung unbekannten Ausmaßes (Kategorie G)
- Extrem selten (Kategorie R)
Derzeit liegen für Bayern folgende Roten Listen vor:
- Gefäßpflanzen (2003)
- Großpilze (2009)
- Moose (1996)
- Flechten (2019)
- Säugetiere (2017)
- Brutvögel (2016)
- Libellen (2018)
- Heuschrecken (2016)
- Tagfalter (2016)
- Amphibien (2019)
- Reptilien (2019)
Rote Listen stellen eine naturschutzfachliche Bewertung des Gefährungszustands heimischer Arten dar und sind nicht rechtsverbindlich.
Die Roten Listen finden sich unter der Überschrift „Gefährdete Vielfalt – Rote Listen“ unter www.lfu.bayern.de/natur/
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