Bei allen Entsorgungsverfahren fallen nicht verwertbare Reststoffe an, die auf Deponien abgelagert werden müssen. Um zu verhindern, dass schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen, werden Deponien entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik errichtet und betrieben. Zur Langzeitsicherung werden Deponien daher nach dem sogenannten Multibarrierenkonzept mit mehreren Sicherheitsbarrieren, wie
errichtet. Dieses Konzept baut darauf auf, dass selbst bei Ausfall einer Barriere noch ein wirkungsvoller Schutz der Umwelt gewährleistet ist.
Im Jahr 2015 wurden auf Deponien für nicht gefährliche Abfälle der Klassen I und II rund 0,4 Millionen Tonnen (Mio. t) nicht behandelbare Abfälle abgelagert. Das genehmigte Restvolumen dieser Deponien beträgt 14,9 Mio. Kubikmeter (m3). Die Entsorgungssicherheit ist in Bayern mittelfristig gesichert.
Die Entsorgung nicht verwertbarer Inertabfälle, z. B. Bauschutt, Erdaushub usw., erfolgt über Deponien der Klasse 0, sogenannte Inertabfalldeponien. Das genehmigte Restvolumen dieser Deponien betrug Ende 2015 rund 24,8 Millionen Kubikmeter (m3).
Für die Ablagerung gefährlicher Abfälle stehen in Bayern an den Sonderabfalldeponien Gallenbach (Landkreis Aichach-Friedberg) und Raindorf (Landkreis Fürth) und mittelfristig ausreichende Deponievolumen zur Verfügung.
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