5. Novelle der Verpackungsverordnung (VerpackV)
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung verfolgt zwei wesentliche Ziele:
- Bekämpfung des Trittbrettfahrerproblems und
- Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen zwischen den dualen Systemen und den sogenannten Selbstentsorgersystemen.
Damit soll die haushaltsnahe Erfassung der Verkaufsverpackungen sichergestellt werden. Dies soll durch folgende Neuregelungen erreicht werden:
- Grundsätzliche Pflicht zur Beteiligung an einem dualen System durch entsprechende Lizenzentgelte für Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher anfallen,
- Wegfall der bisherigen Wahlfreiheit zwischen Selbstentsorgung und Systembeteiligung,
- Pflicht der Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung mit Prüfbestätigung,
- Verpflichtung der dualen Systeme zur Beteiligung an einer Clearingstelle,
- Stärkung und Verbesserung der Positionen der Kommunen, insbesondere:
- Verpflichtung der dualen Systeme zur Erfassung stoffgleicher Nichtverpackungen auf Wunsch der Kommune
- Recht der Kommune, von den dualen Systemen die Mitbenutzung ihrer Entsorgungseinrichtungen gegen angemessenes Entgelt zu verlangen, sowie
- Recht der Kommune, eine Anpassung der Abstimmung zu verlangen, wenn sich die Rahmenbedingungen wesentlich geändert haben