Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
if (!$link) echo "Wegen technischer Probleme ist zur Zeit keine Anzeige möglich
"; ?>Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block B: „Auslösung Sammeleinfahren durch den Reaktorschutz im niedrigen Leistungsbereich beim Abfahren der Anlage“
Datum des Ereignisses:
7.1.2014
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 10.01.2014 hat die Betreiberin des KRB II, Block B, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
AbfahrvorgangBeschreibung:
Zum Abfahren der Anlage werden im unteren Leistungsbereich Steuerstäbe von Hand eingefahren. Bei Unterschreitung von 8 % Neutronenfluss werden die Übergangsdetektoren automatisch eingefahren. Noch während die Übergangsdetektoren einfahren, unterschreitet der Neutronenfluss die 5-%-Marke und löst das automatische Einfahren der Anfahrdetektoren aus. Die Anfahrdetektoren erreichen einen relevanten Messpegel bevor die Übergangsdetektoren gänzlich eingefahren sind. Bei dieser Konstellation der Kerninstrumentierung löst der Reaktorschutz Abschaltung durch "Steuerstabsammeleinfahren" aus.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: Keine.Auf die Anlage: Das endgültige Abfahren durch "Steuerstabsammeleinfahren" von Hand wurde durch den Reaktorschutz im Sekundenbereich vorweggenommen. Dies hatte keine Auswirkungen auf den weiteren Abfahrvorgang.
Radiologische Auswirkungen: Keine.
Maßnahmen, Behebungen:
Keine.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.