Der Umgang mit dem Naturereignis Hochwasser hat sich von der Hochwasser-„Freilegung“ über den Hochwasserschutz (Vorsorge, Rückhalt, Technischer Schutz) zum vorausschauenden Risikomanagement entwickelt. Dies kommt auch in der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie zum Ausdruck. Sie wurde im Wasserhaushaltsgesetz (§§ 73 bis 75) rechtlich umgesetzt. Das Hochwasserrisikomanagement umfasst den gesamten Risikokreislauf von der Vermeidung von Risiken, dem Hochwasserschutz selbst und der Regeneration nach Hochwasserereignissen. Entsprechend handelt es sich hier nicht um eine alleinige Aufgabe der Wasserwirtschaft. Vielmehr sind insbesondere die betroffenen Fachbehörden, die Kommunen und Verbände bei der Erstellung der Hochwasserrisikomanagementpläne verantwortlich einzubeziehen.
Folgender Zeitplan ist gesetzlich vorgegeben:
Die Hochwassergefahren- und -risikokarten als Grundlagen für die Hochwasserrisikomanagementplanung, werden zentral vom Bayerischen Landesamt für Umwelt erstellt. Auf Basis der Hochwassergefahren- und -risikokarten werden unter Einbeziehung der beteiligten Akteure und interessierter Stellen die Hochwasserrisikomanagement-Pläne aufgestellt. Die so erarbeiteten Pläne werden anschließend einer strategischen Umweltprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung unterzogen, ggf. überarbeitet und veröffentlicht.
Im bayerischen Maineinzugsgebiet wurde der bestehende Hochwasseraktionsplan Main zu einem Hochwasserrisikomanagementplan angepasst. Dieser wurde am 20.12.2010 veröffentlicht.
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