EU-Förderung
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) beteiligt sich an der Abwicklung von EU-geförderten Programmen oder ist selbst bzw. über nachgeordnete Behörden in die Partnerschaft von EU-geförderten Projekten eingebunden. Die EU-Projekte können in zwei Gruppen gegliedert werden:
- Programme in geteilter Mittelverwaltung, bei denen die Programmverwaltung durch die Mitgliedstaaten und Regionen auf der Grundlage von Mittelzuweisungen durch die EU erfolgt. Dies umfassen beispielsweise die aus den Struktur- und Investitionsfonds gespeisten europäischen Programme IBW EFRE Bayern 2021-2027 Europäische Territoriale Zusammenarbeit 2021-2027 oder das ESF-Programm Bayern 2021-2027,
- Programme mit ausschließlicher Mittelverwaltung durch die EU: Hierzu gehören beispielsweise Forschungs- und Entwicklungsprogramme im Bereich Umwelt und Verbraucherschutz (LIFE 2021-2027, Horizon Europe 2021-2027).
Neben diesen Programmen hat die EU eine ganze Reihe weiterer Programme aufgelegt, um ihre wirtschafts-, sozial- und umweltpolitischen Ziele gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und deren Regionen zu erreichen. In der Förderfibel „Umweltschutz und Energie“ sind auch die Förderangebote der EU zu diesen Themen enthalten.
Weiterführende Informationen
Links
Forschungs- und Entwicklungsprogramme
LIFE
LIFE ist das zentrale Instrument der EU zur Unterstützung der EU-Umwelt- und Klimapolitik Eine wesentliche Grundanforderung für Projekte ist ein enger Praxisbezug und eine deutliche Modellwirkung in Europa. Das Programm setzt sich aus folgenden Teilprogrammen zusammen:
- Natur und Biodiversität
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
- Klimaschutz und Klimaanpassung
- Energiewende
Horizon EUROPE 2021-2027
Das Programm Horizon Europe 2021-2027 ist das mittlerweile 9. Forschungsrahmenprogramm der EU und zielt darauf ab, eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen und dabei gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen . Bayerische Antragsteller können sich mit Unterstützungsanliegen an die Horizon Europe - BayFOR wenden.
EU-FÖRDERUNG: EUROPÄISCHER LANDWIRTSCHAFTSFONDS ZUR ENTWICKLUNG DES LÄNDLICHEN RAUMS (ELER)
Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist neben dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) eines der beiden Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und fördert die nachhaltige Entwicklung des ländlichen Raums in der Europäischen Union. Das StMUV ist über die Fördermaßnahme im Naturschutz „Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)“ am ELER beteiligt, die Federführung für das Programm liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
CROSS-COMPLIANCE (bis zum 31.12.2022)
Die Gewährung von Agrarzahlungen ist auch an die Einhaltung von Vorschriften in den Bereichen Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze sowie Tierschutz geknüpft (VO (EU) Nr. 1306/2013). Diese Verknüpfung wird als „Cross Compliance“ bezeichnet. Die Cross Compliance-Regelungen umfassen sieben Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) und 13 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Cross Compliance folgt inhaltlich dem Fachrecht, die Fachrechtsregelungen kommen jedoch auch unabhängig von Cross Compliance zur Anwendung.
Seit 1. Januar 2023 ist Cross Compliance in das System der Konditionalität übergegangen.
KONDITIONALITÄT (seit 01.01.2023)
Aufbauend auf dem bisherigen System von Cross-Compliance wird im neuen System der Konditionalität seit 01.01.2023 der Erhalt der vollen GAP-Unterstützung daran geknüpft werden, dass die Begünstigten grundlegende Normen in Bezug auf Klima und Umwelt (mit den Unterbereichen Klimawandel, Wasser, Boden, Biologische Vielfalt und Landschaft), Öffentliche Gesundheit und Pflanzengesundheit (mit den Unterbereichen Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutzmittel) und Tierwohl einhalten (VO (EU) Nr. 2021/2115). Die Konditionalitäten-Regelungen umfassen 9 Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen (GLÖZ) und 11 Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB). Die Konditionalität folgt inhaltlich dem Fachrecht, die Fachrechtsregelungen kommen daneben auch unabhängig von der Konditionalität zur Anwendung.