Was passiert bei Eingriffen in Natur und Landschaft?
Die Bewahrung der Schöpfung sowie der Schutz unserer Natur und Landschaft sind zentrale Ziele bayerischer Umweltpolitik. Allerdings sind in einem hochindustrialisierten Land wie Bayern Beeinträchtigungen von Landschaft, Lebensräumen oder von Tieren und Pflanzen etwa durch Bau- und Infrastrukturmaßnahmen nicht immer zu vermeiden.
Mit der Eingriffsregelung haben wir in Bayern ein Instrument, um die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild zu sichern und damit den Status quo zu erhalten. Die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft können dabei zielgerichtet, flexibel und zugleich flächenschonend festgelegt werden.
Zunächst muss bei Eingriffen geprüft werden, ob erhebliche Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft vermieden werden können. Wenn eine Vermeidung nicht möglich ist, sind Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen) erforderlich. Ersatzzahlungen kommen in Betracht, wenn erhebliche Beeinträchtigungen nicht oder nicht vollständig kompensiert werden können.
Bei der Eingriffsregelung kommen zwei Verfahren zur Anwendung:
- In der kommunalen Bauleitplanung (wie bei der Ausweisung und Bebauung von Wohnbau- und Gewerbegebieten) die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung.
- Bei Eingriffen in Natur und Landschaft im bauplanungsrechtlichen Außenbereich ist für die Anwendung der Eingriffsregelung das Bundesnaturschutzgesetz maßgeblich. Bayern hat in der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) die bundesgesetzlichen Regelungen weiter konkretisiert.
Mit einem Ökokonto können Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für künftige Eingriffe in Natur und Landschaft vorgezogen umgesetzt und bevorratet werden.