Wirtschaftlicher Verbraucherschutz bei Internet und E-Commerce
"Digital leben" - Chancen, Nutzen, Grenzen – die Perspektive des Verbrauchers
Digital leben
"Digital leben" – so lautete das Thema des Fachkongresses, der vom Bayerischen Verbraucherschutzministerium in Kooperation mit der TU München im Münchner Künstlerhaus veranstaltet wurde. Rund 150 Teilnehmer aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbraucherschutz diskutierten am 5. Oktober 2016 über Chancen, Nutzen und Grenzen der Digitalisierung aus der Perspektive der Verbraucher.
Sharing Economy, Telematiktarife, Big Data, das vernetzte Auto, Smart Meter zum Stromsparen: Digitale Kommunikation und Dienste werden noch mehr als bisher den Alltag der Verbraucher bestimmen. Digitale Technologien können das Leben leichter und sicherer machen. Allerdings werden gleichzeitig immer mehr persönliche Daten erfasst, was nicht jeder möchte. Deutlich betonte die damalige Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf daher, dass Verbraucher auch in Zukunft frei entscheiden können müssen, ob sie digitale Dienste nutzen und wie weit sie persönliche Daten verfügbar machen wollen. Die Vorträge zeigten einerseits die Potentiale der Digitalisierung auf, machten aber auch bewusst, wo ihre Grenzen liegen. Handlungsbedarf wurde vor allem im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit gesehen, aber auch der rechtliche Rahmen brauche neue Lösungen für das Internet der Dinge. Die Besucher des Kongresses nutzten während der Veranstaltung die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mit den Experten zu diskutieren.
Der Input aus den Vorträgen und der Podiumsdiskussion fließt in die verbraucherpolitische Arbeit des Ministeriums ein. Bereits in Kürze wird eine von Bayern geleitete Projektgruppe zu Telematiktarifen bei Versicherungen ihre Arbeit aufnehmen.
Bayerns Initative im Rahmen der Verbraucherschutzministerkonferenz 2014:
Schutz vor versteckten Kosten bei digitalen Diensten wie Smartphone-Apps und Online-Spielen
Versteckte Kostenfallen bei Apps und Co.
Vor allem Kinder und Jugendliche werden durch das Angebot von kostenlosen Onlinespielen zum Kauf von teuren Zusatzleistungen wie Spielfiguren, besserer Ausstattung oder zusätzliche Hilfsmittel animiert.
Schon heute sieht das Wettbewerbsrecht zwar vor, dass Werbung Kinder und Jugendliche nicht direkt zum Kauf bestimmter Produkte auffordern darf. Bisher können aber nur Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale oder Verbraucherverbände gegen Verstöße vorgehen. Bayern setzt sich auf Bundesebene für ein entschlossenes Handeln ein und schlägt die Einführung eines empfindlichen Bußgeldes (z.B. 50. 000 Euro) bei unerlaubter Werbung gegenüber Kindern vor.
Außerdem setzt sich Bayern mit einem weiteren Antrag für strengere Datenschutzstandards bei Kindern und Jugendlichen im Internet ein. Die personenbezogenen Daten werden von den Diensteanbietern für kommerzielle Zwecke genutzt, zu Profilen verknüpft und weiterverkauft. Bayern fordert, dass der Bund sich auf europäischer Ebene bei den Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung stark macht.
Allgemein
Geld und Daten der Verbraucher sind im Internet besonderen Gefahren ausgesetzt. So werden Internetseiten betrieben, bei denen ahnungslose Verbraucher ungewollt durch Aktivieren meist unauffälliger Schaltflächen oder Funktionen kostenpflichtige Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auslösen. Vertragsfallen sind häufig als Gewinnspiele oder zunehmend auch als Umfragen getarnt, mit denen Verbraucher auf die entsprechenden Internetseiten und Schaltflächen gelockt werden. Unseriös arbeitende Unternehmen spekulieren darauf, dass zumindest ein gewisser Prozentsatz der betroffenen Verbraucher aus Unkenntnis der Rechtslage und Angst vor möglichen Konsequenzen - häufig werden bei Nichtzahlung Rechtsanwälte oder Inkassounternehmen eingeschaltet - die nicht bestellte Ware oder Dienstleistung annimmt und bezahlt. Untersuchungen zufolge haben fast zwei Drittel der deutschen Internetbenutzer noch Informationsbedarf beim Umgang mit den neuen Medien. Um bei Verbrauchern die Sicherheit und das Vertrauen zu fördern, die wesentliche Voraussetzungen dafür sind, dass Online-Angebote auch genutzt werden, haben wir ein "Informationspaket" zum Thema "Sicherheit im Netz" aufgelegt. Beispielhaft seien daraus gemeinsam mit der Initiative D21 herausgegebene Broschüren und die Rubrik "Datenschutz und Medienkompetenz" des Verbraucherportals VIS genannt.
Wesentliches Ziel unserer Arbeit ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit der angebotenen Leistungen sowie die Transparenz von der Bestellung bis zur Vertragsabwicklung zu verbessern. Die als Instrument gegen Abo- und Kostenfallen lang geforderte Button-Lösung wurde endlich Gesetz. Bestellungen im Internet sind nun nur noch wirksam, wenn der Kunde die Zahlungspflicht durch Tastendruck ausdrücklich bestätigt. Die mit der Button-Lösung verbundenen Anforderungen an die Gestaltung des Bestellvorgangs im Internet schützen nicht nur den konkret betroffenen Verbraucher vor einer ungewollten Bestellung, sondern erleichtern auch rechtliche Schritte gegen unseriöse Anbieter (z.B. Abmahnungen wegen Verstoßes gegen Wettbewerbsrecht, erleichterter Nachweis vorsätzlichen Handelns). Dass seit den Beschlüssen des Bundesrats zur Button-Lösung bis zum Gesetzentwurf der Bundesregierung drei Jahre verstrichen sind, lag auch an den schwierigen Verhandlungen auf europäischer Ebene zur Verbraucherrechte-Richtlinie. Neben der Bundesregierung hatte sich auch Bayern durch intensive Beratung der maßgeblichen Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Button-Lösung auf europäischer Ebene eingesetzt.
Zur weiteren Verbesserung des Verbraucherschutzes streben wir an, Inkassodienstleistungen noch strenger als durch das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken von 2013 zu reglementieren, damit der Einschüchterungstaktik und Abrechnungspraxis unredlicher Anbieter künftig ein Riegel vorgeschoben wird.