Organisation im Bereich Wasserwirtschaft
Die oberste Landesbehörde für Angelegenheiten der Wasserwirtschaft ist das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Die zuständige Abteilung 5 „Wasserwirtschaft und Geologie“ wird von Dr. Mikulla geleitet. Dem StMUV nachgeordnet sind das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU), die sieben Bezirksregierungen sowie die 17 Wasserwirtschaftsämter.
Das LfU ist als zentrale wissenschaftlich-technische Fachbehörde bayernweit für grundsätzliche wasserwirtschaftliche Fachfragen zuständig. Das LfU berät das StMUV und fungiert als fachlich-wissenschaftliche Servicezentrale für Behörden und Institutionen der Wasserwirtschaft.
Die sieben Regierungen mit den Sachgebieten 52 „Wasserwirtschaft“ sind die staatlichen Mittelbehörden der Wasserwirtschaftsverwaltung. Sie sind für die Koordination und Bündelung innerhalb des jeweiligen Regierungsbezirkes zuständig und stellen einen möglichst gleichmäßigen Verwaltungsvollzug durch die unteren staatlichen Behörden sicher.
Die 17 Wasserwirtschaftsämter sind als technische Fachbehörden auf der unteren staatlichen Verwaltungsebene für die Unterstützung und Beratung der Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden beim Vollzug der wasserwirtschaftlichen Aufgaben zuständig. Die Wasserwirtschaftsämter sind verantwortlich für
- den Ausbau (z.B. Hochwasserschutz, Flussrenaturierung) und die Unterhaltung der staatlichen Gewässer, Wildbäche und wasserbaulichen Anlagen einschließlich der zugehörigen Liegenschaften,
- das gewässerkundliche Messwesen und die technische Gewässeraufsicht,
- die Beratung der Kommunen,
- die Förderung der Kommunen in den Bereichen Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und nichtstaatliche Gewässer,
- die wasserwirtschaftliche Bewertung als Träger öffentlicher Belange in anderen Verfahren.