Huber: Staatsregierung arbeitet 6-Punkte-Plan weiter konsequent ab
Arbeitshilfe schafft Klarheit
Pressemitteilung Nr. 166/18
"Wohnen ist die große soziale Frage unserer Zeit", so Umweltminister Dr. Marcel Huber heute in München. "Die Staatsregierung hat nicht nur ein großes Paket für sozialen Wohnraum geschnürt. Auch der Bildung von Wohneigentum kommt hohe Bedeutung zu. Die dabei anfallenden großen Mengen an Bodenaushub sind eine Herausforderung für die Entsorgungswirtschaft und ein zunehmender Kostenfaktor." Ein 6-Punkte-Maßnahmenplan der Staatsregierung schafft Abhilfe für die angespannte Situation am Entsorgungsmarkt. Die beschlossenen Maßnahmen kommen gut voran. Huber: "Wir unterstützen die Menschen bei den Themen, die sie direkt und persönlich bewegen. Wir setzen den beschlossenen 6-Punkte-Plan mit Nachdruck um. Aktuelles Beispiel: Mit einer leicht verständlichen Anleitung zum Umgang mit Bodenaushub fassen wir bestehende Merkblätter zusammen, schaffen Klarheit, nehmen Sorgen und vereinfachen Abläufe. Das Merkblatt ist Wegweiser durch rechtliche Vorgaben und fachliche Anforderungen. Wichtigen Input gibt hier auch der Bürokratieabbau-Beauftragte der Staatsregierung Walter Nussel." Das Merkblatt befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung.
Folgende Teile des 6-Punkte-Plans wurden bereits umgesetzt:
Im Vorgriff auf die anstehende Fortschreibung des Verfüll-Leitfadens wurden die Eluatzuordnungswerte für Chlorid und Sulfat bereits im Juni angehoben. "Alleine mit dieser Maßnahme können bei Baumaßnahmen, zum Beispiel beim kommunalen Straßenbau, Millionen eingespart werden", betonte der Umweltminister. Auch eine leicht verständliche Website mit Informationen für Deponiebetreiber und deren Planer wurde eingerichtet. Für die wiederholt gestellte Frage der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht der Zwischenlagerung von Bodenaushub wurde ebenfalls eine pragmatische Lösung gefunden: Danach kann die zeitweilige Lagerung des Bodenaushubs auf dem Gelände seiner Entstehung von einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht ausgenommen sein. Zudem wurde ein Merkblatt zum Umgang mit Kleinmengen erarbeitet, um vor allem bei Kleinbaumaßnahmen im privaten Bereich Erleichterungen zu schaffen: Danach können Kleinmengen bis zu einem Haufwerk von 500 m³ (das entspricht in etwa der Aushubmenge für ein Einfamilienhaus) zusammengefasst und dann untersucht werden.
Darüber hinaus fanden Informationsveranstaltungen für alle Kreisverwaltungsbehörden mit Minister Huber statt. Ein umfassender Dialog mit den betroffenen Wirtschaftsverbänden wurde begonnen. Dabei war man sich einig, dass Boden und Bauschutt nach Möglichkeit im Wirtschaftskreislauf gehalten und weiterverwendet werden sollen.