Scharf: Sicherheit steht beim Feuerwerk an oberster Stelle
Verkaufsstart für Silvesterfeuerwerk
Pressemitteilung Nr. 244/16
Am 29. Dezember ist Verkaufsstart für das Silvesterfeuerwerk. Damit die farbenfrohen Feuerwerke sich nicht plötzlich zu einer Gefahr für Mensch und Umwelt entwickeln, sollten einige Verhaltenstipps beachtet werden, betont die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf. "So glanzvoll und faszinierend das Feuerwerk funkelt und kracht – man sollte die explosive Wirkung der Knallkörper nicht unterschätzen. Denn auch Raketen und Böller enthalten Sprengstoff. Verbraucher sollten nur Feuerwerkskörper verwenden, die geprüft und unbeschädigt sind", so Scharf. Zugelassene Feuerwerkskörper sind an dem aufgedruckten CE-Zeichen beziehungsweise dem Zulassungszeichen "BAM" zu erkennen. Nicht zugelassene Billigfeuerwerke, die meist illegal aus dem Ausland eingeführt werden, enthalten oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge und bergen daher unkalkulierbare Risiken. Sie können eine bis zu 50 Mal größere Sprengwirkung als zugelassene Waren haben. Außerdem sollte beim Abbrennen auf genügend Abstand geachtet werden. Feuerwerkskörper explodieren in weniger als zwei Meter Nähe mit einer Lautstärke von bis zu 160 Dezibel. Dieser Wert entspricht in etwa dem eines Presslufthammers oder eines startenden Düsenjets. Ein einziger Kracher kann bereits dauerhafte Hörschäden verursachen.
Schon ein paar einfache Verhaltensregeln können zu einem sicheren Silvesterfeuerwerk beitragen. Die wichtigsten Regeln sind:
- Nie versuchen, ein Feuerwerk selbst zu basteln.
- Feuerwerkskörper nach dem Anzünden nicht in der Hand abbrennen lassen, sondern sofort wegwerfen.
- Feuerwerkskörper nicht auf andere Personen oder in eine Menschenmenge werfen.
- Blindgänger nie ein zweites Mal zünden.
- Raketen senkrecht abschießen und auf genügend Abstand zum Feuerwerk achten.
Spezielle Vorsicht ist im Hinblick auf Kinder geboten. Scharf: "Böller und Raketen sind kein Spielzeug. Feuerwerkskörper dürfen nicht in die Hände von Kindern gelangen." Abgebrannte Feuerwerksreste müssen verlässlich entsorgt werden. Das verhindert, dass sich Menschen an herumliegenden Feuerwerksresten verletzen und schont gleichzeitig die Umwelt.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Personen über 18 Jahren an Silvester und am Neujahrstag abgebrannt werden. In lärmempfindlichen Zonen oder in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern oder Altersheimen sind Feuerwerke tabu. Nicht vergessen werden darf, dass auch Tiere in der Silvesternacht unter diesem für sie ungewohnten Lärm leiden. Umfassende Informationen zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk unter
http://www.vis.bayern.de/produktsicherheit/produktgruppen/haushaltswaren/silvesterfeuerwerk.htm