Scharf: Versicherte müssen Herr ihrer Daten bleiben
Hohes Verbraucherschutzniveau auch bei Telematiktarifen gewährleisten
Pressemitteilung Nr. 63/16
Versicherte müssen insbesondere im digitalen Zeitalter jederzeit Herr ihrer Daten sein. Eine missbräuchliche Verwendung muss insbesondere auch bei neuen, verhaltensbasierten Versicherungstarifen ausgeschlossen sein. Versicherungstarife, in denen das digital an den Versicherer übermittelte Verhalten des Versicherten eine Rolle spielt – sogenannte Telematiktarife – sind auf dem Vormarsch. Das betonte die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf zum Abschluss der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in Düsseldorf. "Die Digitalisierung aller Lebensbereiche ist auf dem Vormarsch. Das verschafft auch den Versicherern neue Möglichkeiten der Datenerfassung. Die neuen, verhaltensbasierten Tarife beispielsweise bei der Kfz-Versicherung oder der Krankenversicherung können für den Verbraucher Vorteile haben. So können Versicherer etwa eine besonders defensive Fahrweise oder sportliche Aktivitäten des Versicherten im individuellen Beitrag berücksichtigen. Aber: Daten wecken heutzutage immer Begehrlichkeiten. Wir brauchen daher eine effektive und frühzeitige Kontrolle", so Scharf. Der von Bayern vorgeschlagene Beschluss sieht die Einrichtung einer Projektgruppe vor, die die tatsächlichen und rechtlichen Fragestellungen näher untersuchen und gegebenenfalls notwendige Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher prüfen wird.
Bei den Telematiktarifen werden laufend Daten mittels technischer Geräte erfasst und von der Versicherung ausgewertet. So kann beispielsweise eine Box am On-Board–Diagnosesystem eines Autos das Fahrverhalten des Fahrers registrieren und der Kfz-Versicherung mitteilen. Private Krankenversicherungen setzen momentan insbesondere auf sogenannte "wearables" – tragbare Geräte wie Smartwatches oder intelligente Armbänder, mit denen sportliche Aktivitäten oder Gesundheitsdaten des Nutzers erfasst werden können. Scharf: "Es gilt der Grundsatz: So viele Daten wie nötig, so wenig wie möglich. Sensible Informationen etwa zu Gesundheitszustand, Schlafverhalten oder Bewegungsmustern dürfen nur mit klaren Regelungen verwendet werden. Hier ist auf größtmögliche Datensicherheit zu achten." Nachteile können auch für die Solidargemeinschaft der Versicherten entstehen, indem risikoarme Versicherte in Telematiktarife abwandern und herkömmliche Tarife damit verteuern. Auch könnten sich Probleme beim Wechsel des Tarifs oder des Anbieters ergeben.