Ministerium setzt Sonderermittler bei Bayern-Ei ein / Mitarbeiter von seinen Aufgaben entbunden
Pressemitteilung Nr. 241/15
Im Zuge der Ermittlungen rund um den Fall Bayern-Ei wird das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz einen externen Sonderermittler einsetzen, auch um die Strukturen der amtlichen Lebensmittelüberwachung fachlich zu überprüfen. Zugleich wurde vom Ministerium angeordnet, einen Mitarbeiter vorläufig von seinen Aufgaben zu entbinden. Der betreffende Mitarbeiter ist in der Regierung von Niederbayern beschäftigt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg beschuldigt den Mitarbeiter der Verletzung des Dienstgeheimnisses in einem Fall. Er soll eine Probenahme bei Bayern-Ei angekündigt haben. Der Mitarbeiter bestreitet den Vorwurf. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Die Bayerische Verbraucherschutzministerin Ulrike Scharf betont dazu heute in München: "Ich werde den Fall Bayern-Ei rückhaltlos und ohne Ansehen der Personen aufklären. Mein Ministerium unterstützt deshalb vollumfänglich die laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Ich werde außerdem einen externen Sonderermittler damit beauftragen, die Kontrollstrukturen zu überprüfen. Die Sicherheit unserer Lebensmittel steht für uns an erster Stelle."
In Abstimmung mit dem Staatsministerium haben die Behörden im August 2015 dem Betrieb Bayern-Ei untersagt, Eier als Lebensmittel in den Verkehr zu bringen. Die Sperrung des Betriebes hat mittlerweile auch einer rechtlichen Prüfung des Verwaltungsgerichts Regensburg standgehalten. Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs steht noch aus. Als weitere Konsequenz hat das Staatsministerium ein Drei-Säulen-Programm entwickelt, um die Sicherheit von Lebensmitteln weiter zu verbessern. Kernpunkte dieses Programms sind eine bessere Aufklärung der Bevölkerung im Umgang mit Lebensmitteln, intensivere Kontrollen von Geflügelgroßbetrieben, der rechtlich schnellstmögliche Ausstieg aus der Käfighaltung und Kooperationen mit Verbänden.