Glauber: Erfolgsprojekt RZWas wird fortgesetzt
Bisherige Förderrichtlinien bis 1. Februar 2021 sichern
Pressemitteilung Nr. 141/20
Die Förderung nach den RZWas wird mit den neuen "RZWas 2021" um weitere vier Jahre bis Ende 2024 verlängert. Noch bis zum 1. Februar 2021 können sich Bayerns Kommunen die Förderung nach der bisherigen Förderrichtlinie RZWas 2018 sichern. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber hatte sich für die Fortführung der sogenannten Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben – kurz RZWas – eingesetzt, um die Kommunen auch weiterhin bei den Gemeinschaftsaufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung unterstützen zu können. Glauber betonte dazu in München: "Das Erfolgsprojekt geht in die Verlängerung. Ich freue mich, dass wir mit den neuen Richtlinien frühzeitig Planungssicherheit für die Kommunen schaffen konnten. Die Förderung ist wichtig für die Sanierung bestehender Trink- und Abwasseranlagen und bei der Schaffung leistungsfähiger Verbundstrukturen. Verbundleitungen sorgen vor allem bei Trockenheit und Dürreperioden für mehr Versorgungssicherheit. Wir wollen gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern schaffen. Die Sicherstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung hat gerade in Zeiten des Klimawandels oberste Priorität."
Der Freistaat hat Bayerns Kommunen beim Bau und der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen in den vergangenen Jahrzehnten mit insgesamt 12,5 Milliarden Euro an Zuwendungen unterstützt. Die Förderung nach den RZWas wird nun mit den neuen "RZWas 2021" um weitere vier Jahre bis Ende 2024 verlängert. Die neue Richtlinie tritt am 1. April 2021 in Kraft. Sie setzt die bewährte Härtefall-Förderung zur Sanierung der kommunalen Anlagen fort.
Die neuen Zuwendungsbescheide werden künftig – unabhängig von der Laufzeit der Förderrichtlinie – eine Geltungsdauer von vier Jahren haben. Damit bleibt genügend Zeit für die Umsetzung der Vorhaben. Bis 15. Oktober 2021 können die Kommunen eine Umstellung der Förderung von der RZWas 2018 auf die RZWas 2021 beantragen. Wer die Fördervoraussetzungen der RZWas 2021 nicht mehr erreichen sollte, kann sich mit einem Antrag bis zum 1. Februar 2021 noch die Förderung nach der bisherigen Förderrichtlinie RZWas 2018 sichern. Die bisherigen Zuwendungsbescheide nach RZWas 2018 gelten ohne Einschränkungen weiter bis 31. Dezember 2021.