Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
Förderziel
Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) werden insbesondere Maßnahmen der Pflege, Wiederherstellung und Neuschaffung ökologisch wertvoller Lebensräume gefördert. Die Maßnahmen dienen insbesondere dem Aufbau des europäischen Schutzsystems Natura 2000 und des bayerischen Biotopverbunds BayernNetzNatur sowie der Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Fördersätze
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Weg der Projektförderung zu den förderfähigen Kosten der Einzelmaßnahmen gewährt. Die Zuwendungen können je nach Maßnahme bis zu einem Förderhöchstsatz von 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten betragen. Bei Maßnahmen mit besonders hoher naturschutzfachlicher Bedeutung, wie
- Artenschutzmaßnahmen von stark gefährdeten Rote Liste-Arten,
- Maßnahmen in Naturschutzgebieten bzw. in Natura 2000-Gebieten,
- Maßnahmen zum Aufbau des landesweiten Biotopverbundsystems,
- Streuobstmaßnahmen
können in begründeten Einzelfallen höhere Zuwendungen bis zu 90 Prozent gewährt werden, sofern eine ausreichende Beteiligung des Maßnahmeträgers sichergestellt ist. Im Ausnahmefall kann für Moorschutzmaßnahmen eine 100-Prozent-Förderung bewilligt werden.
Förderdaten
Nach den LNPR werden mehr als 5.000 Maßnahmen pro Jahr gefördert. Im Jahr 2023 wurden über die LNPR rund 52 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt.
Antragsberechtigte
- Verbände wie z.B. Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine,
- Kommunen,
- Privatpersonen.
Antragstellung
Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht.
Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).
Maßnahmen
Im Rahmen der LNPR werden insbesondere gestaltende und erhaltende Maßnahmen für geschützte, im Bestand gefährdete Arten und ihre Lebensräume gefördert, insbesondere
- Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen und zum Aufbau eines europäischen und landesweiten Biotopverbundsystems.
- Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) einschließlich spezieller Artenhilfsmaßnahmen für im Bestand gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten.
- Maßnahmen der naturbetonten Erholung sowie Besucherlenkung innerhalb und außerhalb von Naturparken sowie Förderung von Naturparkrangern.