Bürger fragen, wir antworten
Zum Thema Elektro- und Elektronikgerätegesetz
- Welche Geräte fallen in den Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)?
- Was ist ein Altgerät im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)?
- Wer ist Vertreiber im Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)?
- Wer ist „Bevollmächtigter“ nach § 8 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)?
- Welche Rolle spielt die Stiftung Elektro-Altgeräte Register („ear“)?
- Warum dürfen Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht in den Restmüll geworfen werden?
- Wo können Altgeräte vom privaten Endnutzer abgegeben werden?
- In welchen Fällen müssen Elektro- und Elektronikaltgeräte vom Handel unentgeltlich angenommen werden?
- Warum wird der Handel zur Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte verpflichtet?
- Dürfen Vertreiber Elektro- und Elektronikaltgeräte auch dann annehmen, wenn keine Rücknahmepflicht besteht?
- Was muss der Vertreiber mit Altgeräten machen, die beim Handel abgegeben werden?
- Welcher Entsorgungsweg ist für Elektro- und Elektronikaltgeräte vorgeschrieben?
- Gilt die Pflicht zur Handelsrücknahme auch für den Online-Handel?
- Gibt es Anforderungen für die Sammlung von Altgeräten im Handel?
- Wo können Bürgerinnen und Bürger sich über die nächste Sammelstelle für Elektro- und Elektronikgeräte informieren?
- Wie ist mit Batterien, die in Elektro- und Elektronikaltgeräten enthalten sind, umzugehen?
- Haben Vertreiber besondere Anzeige- oder Mitteilungspflichten zu beachten?
- Welche Informationspflichten treffen die Vertreiber?
- Dürfen Altgeräte aus privaten Haushalten gemeinnützig oder gewerblich gesammelt werden?
- Wohin mit Nachtspeicherheizgeräten?
- Können Elektro-und Elektronikgeräte am Wertstoffhof von Privatpersonen oder Sammlern mitgenommen werden?
- Was regelt das ElektroG zum Datenschutz?
- Was wird getan, um den illegalen Export von Elektro-und Elektronik-Altgeräten aus Deutschland zu verhindern?
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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung unter der Telefonnummer 089 122220.