Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
Förderziel
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm Offenland (VNP) werden ökologisch wertvolle Lebensräume, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind, erhalten und verbessert. Landwirte, die auf freiwilliger Basis ihre Flächen nach den Zielen des Naturschutzes bewirtschaften, erhalten für den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag ein angemessenes Entgelt. Die Maßnahmen werden in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschlossen. Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Offenland ist ein wichtiges Instrument der Naturschutzpolitik der Staatsregierung zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 und zur Umsetzung der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Förderdaten
Im Jahr 2023 wurden auf etwa 160.000 Hektar landwirtschaftlichen Flächen VNP-Maßnahmen umgesetzt. Dafür zahlt der Freistaat Bayern mit Unterstützung der Europäischen Union jährlich rund 90 Millionen Euro an 28.000 Betriebe. Der Schwerpunkt der Maßnahmen wird auf ökologisch wertvollem Grünland abgeschlossen. Erfolgskontrollen belegen, dass die Biodiversität und/oder die Anzahl der Rote-Liste-Arten auf VNP-Flächen signifikant erhöht werden.
Verteilung der VNP-Flächen auf die einzelnen Biotoptypen (Stand 2023)
- Äcker 5 %
- Teiche 1%
- Weiden 27 %
- Wiesen 67 %
Antragsberechtigte
- Landwirte,
- Zusammenschlüsse von Landwirten sowie sonstige Landbewirtschafter,
- anerkannte Naturschutzverbände,
- Landschaftspflegeverbände.
Antragstellung
Die Antragsberechtigten können innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums (Januar bis Februar) beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen Förderantrag stellen. Vorab ist ein Beratungsgespräch an der unteren Naturschutzbehörde vorgesehen, bei dem die geeigneten Maßnahmen erörtert und festgelegt werden.
Maßnahme
Maßnahmen für die vier Biotoptypen Wiesen, Weiden, Äcker und Teiche werden in einer naturschutz-fachlich definierten Gebietskulisse abgeschlossen, die im Wesentlichen ausfolgenden Gebieten besteht:
- Natura 2000-Gebiete, Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, gesetzlich geschützte Biotope, Streuobstbestände und Wiesenbrütergebiete,
- nationale Naturmonumente, Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsbestandteile,
- Flächen mit Vorkommen geschützter oder gefährdeter Arten,
- Flächen zum Aufbau des Biotopverbunds nach Art. 19 Abs. 1 BayNatSchG,
- Gewässerrandstreifen,
- Flächen, auf denen eine besonders naturverträgliche Weidetierhaltung gefördert wird.
Die einzelnen Maßnahmen, bestehend aus einer Grundleistung für den Biotoptyp und Zusatzleistungen, können flexibel kombiniert werden, um den unterschiedlichen naturschutzfachlichen Anforderungen gerecht zu werden. Maßnahmen umfassen z.B. den Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, die Einhaltung von Mahdzeitpunkten oder den Einsatz von Spezialmaschinen.
Weiterführende Informationen
Dauergrünlandumbruch
- Dauergrünland – Vertrauensschutz bei KULAP und VNP vollständig gewährleistet; Information für unsere Bäuerinnen und Bauern (PDF)
- Naturschutzrechtliche Dauergrünlandumwandlung bei KULAP und VNP (PDF)