In Stilllegung befindliche bzw. noch stillzulegende kerntechnische Anlagen in Bayern
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG)
Aktuelle Informationen zum Rückbau (Stand November 2024)
Das Kernkraftwerk Grafenreinfeld (KKG) wird seit 2018 zurückgebaut. Sämtliche Brennelemente und einzelne Brennstäbe aus dem Leistungsbetrieb befinden sich in CASTOR-Behältern im standortnahen Brennelemente-Zwischenlager Grafenrheinfeld (BZR) der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Das KKG ist damit kernbrennstofffrei.
Die mit der 2. Abbaugenehmigung Ende 2022 gestatteten Abbau- und Zerlegearbeiten des Reaktordruckbehälters wurden im Jahre 2023 begonnen und sind mittlerweile abgeschlossen.
Informationen zur Stilllegung und Demontage
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurden sämtliche Systeme des KKG untersucht. Die für den Restbetrieb nicht mehr benötigten Systeme wurden ermittelt und in Abhängigkeit der jeweiligen Restbetriebsphase als abbaubar eingestuft. Die-se Systeme werden zunächst stillgesetzt und dürfen erst im Anschluss daran demontiert werden.
Jedes stillzusetzende System oder Teil eines Systems wird in einem Stillsetzungsvorhaben, das der Genehmigungsbehörde vorzulegen ist, bearbeitet. Nach positiv abgeschlossener Prüfung werden bei der Stillsetzung die elektrischen und leittechnischen Komponenten stromlos gemacht, die Ka-belverbindungen durchtrennt, die Betriebsmittel (v.a. Wasser, Öle) vollständig entfernt und der still-gesetzte Bereich von der Anlage mechanisch abgetrennt sowie die stillgesetzten Komponenten eindeutig farblich gekennzeichnet.
Bereits vollständig oder teilweise stillgesetzte Systeme oder Systemteile des KKG sind:
- Armatur RA80-S010 und RA80- Z710 technische Absicherung zum UD-System
- DK55/56 - Unterverteiler im Reaktorgebäude ZA
- DM02 C101 - Unterverteilerschrank
- DQ - Elektronikschränke der Lademaschine
- DW- und DX - Unterverteiler für Steckdosen 42 V-Kleinspannung
- GY40 D001 - Notstromdieselmotor
- GY50/60/70/80 D001 - Notspeisenotstromdieselmotoren
- IC - Kühlmittelreinigung
- JJ - Induktive Stellungsmessungen
- MK01-7.10 und MKlO-1.1 - Gegensprechstellen auf der Brennelementwechseleinrichtung
- MQ - Drahtlose Personensuchanlage
- PL - Brennelementwechseleinrichtung
- PP - Prüfeinrichtung für Brennelemente
- PP01-D001 - BE-Sippingstation
- PQ - Auskleidung für BE-Becken, Absetzbecken
- PQ02-N103 - Großes Schütz
- PW - Werkzeug und Ausbauvorrichtung für P-Systeme
- PW51 - Seilgehänge Unterwasserfilter
- RA - Frischdampfsystem
- RDB-Einbauten Core Schrotte
- RL - Speisewassersystem
- RQ – Hilfsdampfsystem
- RS - Notspeisesystem
- RT - Anlagenentwässerung-entleerung/-entlüftung
- RV83 - Konventionelles Probenahmesystem
- RZ52 - Dampferzeuger-Abschlämmsystem im Hilfsanlagengebäude ZC
- TA - Volumenregelsystem
- TA30-33 - Volumenregelsystem im Reaktorgebäude und im Ringraum ZB
- TB - Chemikalieneinspeisesystem im ZC-Gebäude
- TC50 - Kühlmittelentgasung
- TD - Kühlmittellagerung und –aufbereitung
- TD31/41 - Kühlmittellagerung und -aufbereitung
- TD51 B002/B003 - Verdampfer
- TF - Nukleares Zwischenkühlsystem
- TF10 - Nukleares Zwischenkühlsystem im ZB-Gebäude
- TF30 - Nukleares Zwischenkühlsystem
- TF40 - Nukleares Zwischenkühlsystem im ZB-Gebäude
- TF60/70 - Nukleares Zwischenkühlsystem im Reaktorgebäude ZA
- TF91 - Nukleares Zwischenkühlsystem
- TG - Beckenreinigungssystem
- TH - Not- und Nachkühlsystem
- TH10 bis TH18 und TH51 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem
- TH16/17 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem
- TH20 - Nukleares Nachkühle- und Beckenkühlsystem im Ringraum
- TH26/27 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem
- TH30 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem im Ringraum
- TH36/37 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem
- TH40 bis TH48 und TH54 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem
- TH50 T001 - Temperaturmessstelle des nuklearen Nachkühlsystems im Reaktorgebäude ZA
- TH53, MP60, US61 - H2-Überwachungssystem
- TL01 S083/S084 und TL02 S087/S088 - Zu- bzw. Abluftklappen in den Abkammerungen (Räume ZB-01-45 und ZB-01-67) der Nuklearen Zwischenkühler TF30/40 B001
- TL03 - Umluftanlagen große Anlagenräum
- TL03 S050/S051 - Überströmklappen
- TL10 - Nukleare Lüftungsanlage im Reaktorgebäude sowie Reaktorhilfsanlagengebäude
- TL12 S072 (TL01 S083/S084) und TL12 S073 (TL02 S087/S088) - Vorsteuerventile
- TL19 - Umluftkühlanlage Atemluftkompressor
- TL60 - Umluftkühlanlagen Brennelemente-Trockenlager
- TLO3 - Komponenten des Teilsystems Umluftanlage im Reaktorsicherheitsbehälter
- TLO8 - Umluftanlage für den oberen Ringraum und Kabelkanäle im Reaktorgebäuderingraum ZB
- TP - zentrale Gasversorgung
- TP25/26 - zentrale Gasversorgung
- TR - Behandlung radioaktiver Abwässer
- TR40 - Behandlungssystem für radioaktive Abwässer ZC-Gebäude
- TS - Abgassystem im C-Gebäude und im Ringraum
- TS01/22 - Abgassystem
- TU00 - Dekontaminierungseinrichtung
- TV - Nukleares Probenahmesystem
- TV10-18 - Nukleares Probeentnahmesystem im Hilfsanlagengebäude ZC
- TV21/22 - Probenahmesystem
- TV50-58 - Nukleares Probeentnahmesystem in den Gebäuden ZA, ZB und ZC
- TW - Zusatzboriersystem Redundanz 30
- TW10 - Zusatzboriersystem bis Gebäudeabschlussarmatur S005
- TW10/20 - Zusatzboriersystem
- TW20/30 - Zusatzboriersystem bis Gebäudeabschlussarmatur S005 im Ringraum
- TW30/40 - Zusatzboriersystem
- TW40 - Zusatzboriersystem bis Gebäudeabschlussarmatur S005
- TX - Leckabsaugesystem
- TY01 - Nukleare Anlagenentwässerung, -entleerung, -entlüftung
- TY04 - Nukleare Anlagenentwässerung, -entleerung, -entlüftung
- TY05 - Nukleare Anlagenentwässerung, -entleerung, -entlüftung
- TY22 - Gebäudeentwässerung und – entlüftung
- TZ25/26/28 - Nukleare Gebäudeentwässerung
- TZ25/26/28 L051/ L052 /L053 - Messungen Nukleare Gebäudeentwässerung
- UD69 - Deionatversorgung für TR,
- UD92 - Deionatversorgung im Reaktorgebäude im Ringraum ZB
- UD93 - Deionatversorgung im Reaktorgebäude im Ringraum ZB
- UF03 - Kaltwassersystem im A-Gebäude
- UF11/31/41 D002 - Kältemaschinen
- UQ - Hebezeuge und Aufzüge
- UQ08 - Krananlage Brennelemente-Trockenlager
- UQ37 - Hebezeug
- US - Druckluftsystem im Ringraum
- VE 30/40 - Nukleares Nebenkühlwassersystem im Reaktorgebäuderingraum
- VE30/40, VE40/44 - Nebenkühlwasser für gesicherte Zwischenkühlsysteme
- VL55/56/57/58 - mechanische Rohrreinigungsanlagen
- XA - Messstellen der Teilsysteme 30/40
- XA30 - Druckentlastung im Reaktorgebäude ZA
- XP30/31 - H2- Überwachungs-, Durchmischungs- und Abbausystem
- YA - Reaktorkühlsystem
- YB - Dampferzeuger
- YB10 - Dampferzeuger bis Frischdampfsystem RA
- YB20 - Dampferzeuger bis Frischdampfsystem RA
- YB30 - Dampferzeuger bis Frischdampfsystem RA
- YB40 - Dampferzeuger bis Frischdampfsystem RA
- YD - Hauptkühlmittelpumpen Scheibe 1 und 2
- YD - Hauptkühlmittelpumpen Scheibe 3 und 4
- YD10-D010, YD20-D010, YD30-D010 und YD40-D010 - Montagekräne der Hauptkühlmittelpum-pen
- YL - Hebe- und Montagevorrichtung für Y-Komponenten
- YP - Druckhaltesystem im Reaktorgebäude
- YQ - Kerninneninstrumentierung im A-Gebäude und Schnittstellen zum nuklearen Zwischen-kühlsystem TF
- YX - Kern- Außeninstrumentierung
Demontage:
Nur bereits stillgesetzte Systeme, Systemteile oder in stillgesetzten Systemen enthaltene System-teile dürfen demontiert werden. Jeder zu demontierende Raumbereich wird in einem separaten Demontagevorhaben, das der Genehmigungsbehörde vorzulegen ist, bearbeitet. Nach positiv ab-geschlossener Prüfung des jeweiligen Demontagevorhabens werden die bereits im Zuge des Still-setzungsvorhabens farbig markierten Systeme oder Systemteile in einer anderen und speziell für zu demontierende Anlagenteile festgelegten Farbe erneut markiert. Nur derart gekennzeichnete Anlagenteile dürfen abgebaut werden.
Bereits vollständig oder teilweise demontierte Systeme oder Systemteile des KKG sind:
- Antriebsspulen auf dem Reaktordruckbehälterdeckel
- DU 66/68 - Druckhalterheizung
- Freischneiden der Hauptkühlmittelpumpe und Loopleitungen
- GY40 D001 - Notstromdieselmotor
- HD-Kühler und Rekuperativ-Wärmetauscher im Reaktorgebäude
- Komponenten der Red. 20 im Ringraum
- Lademaschine und die Hilfsbrücke
- Leckabsaugung des Sicherheitsbehälters TX Reaktorgeb.-Ringraum B
- RA 10-40 - Frischdampfsystem
- RA80-B001 - Abblasetank
- RA-Frischdampfleitungen
- RL - Speisewassersystem
- RL 61-81 - Speisewassersystem
- RL/RR - Speisewasser
- RS - Notspeisesystem
- RSB-Druckentlastung XA30
- RZ 17-47 - Dampferzeuger- Abschlämmung
- RZ52 - Dampferzeugerabschlämmung im Hilfsanlagengebäude
- TA - Rohrschächtekomponenten im Reaktorgebäude ZA
- TA - Volumenregelsystem
- TA31-33 - Volumenregelsystem im Reaktorgebäude Ringraum
- TC50 - Kühlmittelentgasung
- TD41 - Kühlmittelaufbereitung
- TF - Nukleares Zwischenkühlsystem
- TF25 - Nukleares Zwischenkühlsystem
- TF30-36 - Nukleares Zwischenkühlsystem
- TF-Kühler Red. 30/40 im Ringraum
- TH - Nukleares Nachkühl- und Beckensystem
- TH 15 - Öl- und Kühlwasserversorgung der Sicherheitseinspeisepumpe
- TH10 D001 - Sperr- u. Kühlwasserversorgung der Nachkühlpumpen
- TH16/17/26/27 B001 - Druckspeicher
- TH18 D001 - Sperr- u. Kühlwasserversorgung Beckenkühlpumpe
- TH20 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem
- TH30 - Nukleares Nachkühl- und Beckenkühlsystem, Pumpen Red.30 im Ringraum
- TH36/37/46/47/ B001 - Druckspeicher
- TH40 D001 - Sperr- und Kühlwasserversorgung der Nachkühlpumpe
- TH45 D001 - Öl- und Kühlwasserversorgung der Sicherheitseinspeisepumpe
- TH48 D001 - Sperr- und Kühlwasserversorgung der Beckenkühlpumpe
- TL03 - Nukleare Lüftungsanlagen
- TL10 - Nukleare Lüftungsanlage im Reaktorgebäude-Ringraum
- TL22 - Druckluftversorgung nukleare Lüftungsanlagen/Fremdsysteme
- TP - Gasversorgungssystem im Reaktorgebäuderingraum ZB
- TP - zentrale Gasversorgung
- TR41 - Anschwemmfilter
- TS - Abgassystem
- TS21/22 - Abgaskompressor im Hilfsanlagengebäude
- TS53-65 - Abgasverzögerungsstrecke
- TV10 - Probeentnahmekühler mit Bortitrator
- TV11 - Nukleares Probenahmesystem
- TV50 - 58 - Unfall- und Störfall-Probenahmesystem (PRONAS)
- TW - Zusatzboriersystem
- TW - Zusatzboriersystem
- TW10 - Hilfssystem Borierpumpe 1 im Reaktorgeb.-Ringraum B
- TW20 - Zusatzboriersystem
- TW30 - Zusatzboriersystem
- TW40 D001 - Hilfssysteme der Borierpumpe
- TX - Leckabsaugung des Sicherheitsbehälters
- TX - Leckabsaugung des Sicherheitsbehälters im Ringraum
- TX02 - Leckabsaugung des Sicherheitsbehälters im inneren Ringraum
- TY - Anlagenentwässerung
- UD - Deionat- und Sperrwassersystem
- UD93 - Deionat- und Sperrwassersystem
- UF - Kaltwassersystem für Abgassystem
- UF - Kaltwassersystem im ZB
- UF03 B001 - Ausgleichsbehälter des Kaltwassersystems UF
- UF11/31/41 D002 - Kältemaschinen
- UH27 - Dosiereinrichtung der Redundanz 30 im Ringraum
- US - Druckluftversorgung
- US63 - Druckluftsystem
- US70 - Druckluftversorgung
- VAB TA20 - Volumenausgleichsbehälter
- XP01 - H2-Überwachungssystem
- XP30 - Hg-Abbausystem
- XP31 - H2-Abbausystem
- XP40 - autokatalytische Rekombinatoren
- YA/YC/YP - Reaktorkühl- und Druckhaltesystem
- YB10/40 - Dampferzeuger, Freischneiden
- YB20/30 - Freischneiden Dampferzeuger
- YP - Sprühventile
- ZU - Dampferzeuger-Abschlämmentsalzung
- ZU - Mischbettfilter der Dampferzeuger- Abschlämmentsalzung
Allgemeine Informationen zum Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG):
Am 28. März 2014 hat die PreussenElektra GmbH (PEL, bis 29.06.2016 E.ON Kernkraft GmbH) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des KKG eingereicht (1. SAG, siehe unten Antrag). Am 17. Dezember 2019 hat die PEL beim StMUV einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zum weiteren Abbau des KKG (2. AG, siehe unten Antrag).
Als technische Sachverständige für die Begutachtung in den Genehmigungsverfahren sowie von Stilllegung und Abbau des KKG wurde die TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV) hinzugezogen.
Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Daher wurde Anfang 2015 ein sogenannter Scoping-Termin durchgeführt um den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abzustecken sowie Art und Umfang der nötigen Unterlagen zur Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen zu klären. Zu diesem Termin waren auch zahlreiche Behörden und Verbände eingeladen. Nach Auswertung der daraus resultierenden Beiträge wurden der Antragstellerin die relevanten Punkte, die für eine umfassende Darstellung des Stillsetzungs- und Abbauvorhabens und seiner Umweltauswirkungen und deren Bewertung nötig sind, mitgeteilt, wie z. B. der Transport von Abbaumaterialien, die Art und Menge der radioaktiven Reststoffe oder abbaubedingte Schallemissionen. Die durch die Antragstellerin daraufhin erstellte Umweltverträglichkeitsuntersuchung (siehe unten Umweltverträglichkeitsuntersuchung) sowie ein Sicherheitsbericht (siehe unten Sicherheitsbericht), eine Kurzbeschreibung (siehe unten Kurzbeschreibung) und der eingangs erwähnte Antrag auf Stilllegung (siehe unten Antrag) wurden nach einer im Mai 2016 vorausgegangenen Bekanntmachung (siehe unten Bekanntmachung Sicherheitsbericht) öffentlich ausgelegt. Während der insgesamt zweimonatigen Auslegung konnten sich Dritte anhand dieser Unterlagen einen Überblick über das Gesamtvorhaben verschaffen und sich in Form von Einwendungen, Fragen oder Stellungnahmen äußern. Alle in diesem Rahmen vorgebrachten Aspekte wurden zu Themengebieten, wie z. B. Anforderungen an den Rückbau, Strahlenschutz, Radioaktive Abfälle, Transport und Lagerung, Freigabe und Herausgabe in Form eines Ablaufplans zusammengefasst (siehe unten Ablaufplan) und ein Termin zur Erörterung der erhobenen Einwendungen für Oktober 2016 bekannt gemacht (siehe unten Bekanntmachung Erörterungstermin). Dieser Erörterungstermin gab den Einwendern Gelegenheit, ihre Einwendungen zu erläutern, um ein gemeinsames Verständnis zu den eingewandten Aspekten zwischen den Einwendern, der Antragstellerin und der verfahrensführenden Behörde herzustellen.
Auf dieser Grundlage erstellte die Antragstellerin die das Stilllegungsvorhaben im Detail beschreibenden weiteren Unterlagen und reichte diese nach und nach beim StMUV zur Prüfung ein. Nach Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Umweltverträglichkeitsuntersuchung und abschließender Behördenbeteiligung zum Gesamtvorhaben (Regierung von Unterfranken, Landratsamt Schweinfurt, Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen, Bayerische Landesamt für Umwelt) hat das StMUV die zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen während Stilllegung und Abbau des KKG erstellt (siehe unten Zusammenfassende Darstellung). Am 04.01.2018 hat die gemäß Artikel 37 EURATOM-Vertrag zu beteiligende Europäischen Kommission eine positive Stellungnahme zum Gesamtvorhaben von Stilllegung und Abbau abgegeben (siehe unten Stellungnahme EU). Nach Vorliegen des Sicherheitsgutachtens des TÜV und Beteiligung des Bundesumweltministeriums wurde am 11. April 2018 die Erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des KKG erteilt (siehe unten Stilllegungsgenehmigung) und bekanntgemacht (siehe unten Bekanntmachung Stilllegungsgenehmigung). Nach Antrag der Antragstellerin, die erteilte Genehmigung nutzen zu wollen und dem Nachweis, dass die vorher abzuarbeitenden Auflagen und Bedingungen erfüllt sind, wurde dem Beginn der Stilllegung und des Abbaus zum 16. April 2018 zugestimmt.
Am 20.12.2022 wurde die Zweite Genehmigung nach § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes zum weiteren Abbau des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld erteilt (2. AG). Sie gestattet den durch die PreussenElektra GmbH beantragten Abbau des Reaktordruckbehälters sowie des Biologischen Schilds des KKG und wurde unmittelbare durch die PEL in Anspruch genommen. Bis zur Inanspruchnahme der 2. AG befand sich das Kernkraftwerk Grafenrheinfeld vorerst in der ersten von zwei Abbauphasen, wobei sich die erste Abbauphase in die Teilphasen 1A, 1B und 1C gliedert. In der mit Inanspruchnahme der 1. SAG begonnenen Teilphase 1A befanden sich noch bestrahlte Brennelemente sowie einzelne Sonderbrennstäbe, die Brennelementen entnommen und ersetzt wurden, im Brennelementlagerbecken. Teilphase 1B begann, als sämtliche Brennelemente in CASTOR-Behälter verladen und in das standortnahe Brennelemente-Zwischenlager Grafenrheinfeld (BZR) der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH worden waren und sich nur noch Sonderbrennstäbe im Brennelementlagerbecken befanden und endet, als die noch verbliebenden Sonderbrennstäbe ebenfalls verladen und das BZR verbracht worden waren. Dies wurde Ende 2020 abgeschlossen, die Anlage ist seitdem kernbrennstofffrei und ging damit in Teilphase 1C über.
Für die während des Rückbaus des KKG anfallenden schwach- bis mittelradioaktiven Reststoffen wird das Abfall-Zwischenlager Grafenrheinfeld (AZR) der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH, das seit Juni 2021 in Betrieb ist, zur Lagerung genutzt.
Seit der Inanspruchnahme der 2. AG im Dezember 2022 befindet sich das KKG zusätzlich in der Abbauphase 2, welche zusammen mit der Abbauphase 1 bis zum vollständigen nuklearen Rückbau des KKG und der Entlassung der Anlage und des Betriebsgeländes aus der atomrechtlichen Überwachung andauern wird.
Um sämtliche Schutzziele in jeder Phase des Abbaus gewährleisten zu können, wurden bereits im Genehmigungsverfahren für die 1. SAG alle Systeme auf Basis einer Ereignisanalyse untersucht und bestimmt, in welcher Teilphase diese nicht mehr benötigten werden. Sobald ein System nicht mehr benötigt wird, kann es zunächst stillgesetzt und dann im Anschluss demontiert werden. Jedes stillzusetzende System wird in einem separaten Stillsetzungsvorhaben bearbeitet. Dabei wird sowohl durch das StMUV als auch durch den TÜV die Rückwirkungsfreiheit der vorgesehenen Maßnahmen geprüft. Anschließend werden die elektrischen und leittechnischen Komponenten stromlos gemacht und die Kabelverbindungen durchtrennt, die Betriebsmittel (v. a. Wasser, Öle) werden vollständig entfernt und das stillzusetzende System von anderen noch erforderlichen Systemen getrennt. Alle stillgesetzten Systeme und Komponenten werden farblich gekennzeichnet. Nur diese Systeme dürfen später demontiert werden. Die Demontage wird dem StMUV und dem TÜV angezeigt. Erst nach einer erneuten sicherheitstechnischen Prüfung erfolgt die finale Demontage.
In den bestehenden Kontrollbereichen des KKG werden die Einrichtungen für die Reststoffbehandlung für eine Vielzahl an Rückbauarbeiten genutzt, Zerlegung, Reinigung, Freimessung usw. Je nach Bedarf und Einsatzzweck werden die bestehenden Einrichtungen erweitert und angepasst.
Unterlagen zum Herunterladen:
Hinweis: Alle nachstehenden Download-Links dieser Liste öffnen im neuen Fenster.
1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung
- Antrag 1. SAG (PDF)
- Bekanntmachung zur Unterlagenauslegung (PDF)
- Öffentliche Bekanntmachung-Erste Genehmigung zur Stilllegung (PDF)
- Öffentliche Bekanntmachung des Erörterungstermins zu Stilllegung und Abbau (PDF)
- Stellungnahme der Kommission zum Plan für die Ableitung radioaktiver Stoffe (PDF)
- Stilllegung und Abbau-Kurzbeschreibung (PDF)
- Stilllegung und Abbau-Sicherheitsbericht (PDF)
- Stilllegung und Abbau-Umweltverträglichkeitsuntersuchung (PDF)
- Ablaufplan zur Erörterung der Einwendungen (PDF)
- Erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau (PDF)
- Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen (PDF)
2. Abbaugenehmigung
Kernkraftwerk Isar 1 (KKI 1)
Aktuelle Informationen zum Rückbau des KKI 1 (Stand November 2024):
Es befinden sich keine Brennelemente und keine Brennstäbe mehr in der Anlage. Der Abbau der Anlage geht planmäßig voran. In den bestehenden Kontrollbereichen werden weiterhin Einrichtungen für die Reststoffbehandlung aufgebaut, die für die zukünftigen Arbeiten (Zerlegung, Reinigung, Verpressen der Abfälle, Freimessung usw.) benötigt werden.
Die Klage des BUND Naturschutz in Bayern e.V. vom 08.02.2017 gegen die Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (1. SAG) wurde vom 22. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs mit Urteil vom 20. Dezember 2018 abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 21.01.2021 die Revision zurückgewiesen. Damit ist die 1. SAG bestandskräftig.
In die Bereitstellungshalle für schwach- bis mittelradioaktive Reststoffe können Gebinde eingelagert werden.
Informationen zur Stilllegung und Demontage
In der 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurden alle für den Restbetrieb nicht mehr benötigten Systeme als abbaubar bezeichnet. Diese Systeme werden zunächst stillgesetzt und können dann demon-tiert werden.
Jedes stillzusetzende System oder Teil eines Systems wird in einem Stillsetzungsvorhaben bearbeitet. Bei der Stillsetzung werden die elektrischen und leittechnischen Komponenten stromlos gemacht, die Kabel-verbindungen durchtrennt, die Betriebsmittel (v.a. Wasser, Öle) vollständig entfernt und der stillgesetzte Bereich von der Anlage mechanisch abgetrennt. Die stillgesetzten Komponenten werden gekennzeichnet.
Bereits stillgesetzt:
- PQ-Lagerbecken, Flutraum mit Leckageerkennung
- TG-Lagerbecken Kühl- und Reinigungskreislauf
- RV-Probenahmegestell V
- TR13-Reinwasserbehälter
- UZ01/02 Sumpf Maschinenhaus
- TR37-Destillatbehälter
- Freigeschaltete Leittechnikschränke
- YD01N201 Reaktordruckbehälter
- UF-Konzentrataufbereitung
- UU18-Luftbefeuchtung
- TR74-/TC02-/UD-Komponenten der TC-Filter und TR36-Verdampfer
- UU-Hilfskesselanlage
- UT-Ölversorgung Hilfskesselanlage
- BT11/12-Eigenbedarfstransformatoren und Generatorausleitungen
- US31 - 34 Drucklufterzeugung
- TR35/36-Verdampferanlage
- VM-Hilfskühlwassersystem mit WK-Lüftung
- UV55-Lüftungsanlage TEST
- TY08/RT/TL-Komponenten im Demontagecluster DC37.03
- TG50 redundante Lagebeckenkühlung
- VA-Kühlwasserentnahmesystem
- XP96-Emissionsüberwachung bei Druckentlastung
- Notstromdieselaggregat EY02
- VC-Hauptkühlwasser außerhalb KB und KW-Entleerungsbecken
- WE-Lüftungsanlage Notstromdieselgebäude Red. 1 und 2
- XQ betrieblicher ODL-Messstellen
- PR04-Kastenabstreifmaschine 1
- TR23-Abgabeleitung alt
- WJ WG- Lüftungs-System und UQ45 Kran
- UG13-33 Kaltwassersätze und UG07 Umluftkühler Reaktorgebäude
- UZ11/12 Sumpf-Maschinenhaus
- UU16B102 Trenngefäß (MH)
- RT50-B Entwässerungs- und Entlüftungssystem
- 6kV-Notstromschienen und zugehörige 400V-Schienen sowie der Teilsteuerstelle Notstromdieselag-gregat EY01
- Notstromdieselaggregat EY04
- VF02-Nebenkühlwasser für Nachkühlkreis 2 und VF03-Nebenkühlwasser für Nachkühlkreis 3
- YT-Schnellabschaltsystem im Reaktorgebäude
- TY09-Leckageüberwachung
- ZF04-Pendelklappen RG-FD-Schacht
- Teilsysteme RT17, UE7x, TL-Klappen, UU18, YT
- TS14/24-Voradsorber
- YV-restliche 49 Steuerstabantriebe
- TH30-Nachkühlsystem Strang 3
- VF01-Nebenkühlwasser für Nachkühlkreis 1 Red. 1 außerhalb KB und VF04-Nebenkühlwasser für Nachkühlkreis 4 Red. 1 außerhalb KB
- TH20-Nachkühlsystem Strang 2
- VJ02-Zwischenkühlwasser für Nachkühlkreis 2
- VJ03-Zwischenkühlwasser für Nachkühlkreis 3
- RQ-Hilfsdampfsystem (inaktiv) im Reaktorgebäude
- RQ-Hilfsdampfsystem (inaktiv) im Maschinenhaus
- VC01-04 Kühlwasser Hauptkondensatoren im Maschinenhaus
- VS21-24 Taproggeanlage Hauptkühlwasser
- VW-Wasserkammerevakurierung
- TH/TG Restkomponenten im SHB
- RV-Probenahmesystem Probenahmegestelle II, IIa und VI einschl. UD34 Steigstrang
- VG-Zwischenkühlkreis BKK 1
- VE-Nebenkühlreis BKK1 mit VG-Kühlern
- VG-Pumpen und Kühlerbereich BKK1
- ZF01S104/S112 Überströmklappen RG-MH mit UZ03-Füllstandsüberwachung Reaktorgebäude und ZF50-Druckausgleichsklappen RG-MH (verfahrenstechnisch)
- XF-Drucküberwachungen u. TR75 zu FD-Ltgn
- Demontage von Komponenten im Raumbereich ZA06.06 und 07; ZA07.06 und 07VA12/VA22-Kühlwasserauslaufkanäle 1, 2 und ZNO-Kühlwassersammelbecken
- XP95-Sicherheitsbehälter-Druckentlastung
- Zwischenkühlkreis BKK1
- VG31-34 Kühlung Hauptkühlwasserpumpen
- VG35-37 Kühlung Hauptnetztrafo AT01
- VF01-Nebenkühlwaaser für Nachkühlkreis 1 Red. 1 im Kontrollbereich und VF04-Nebenkühlwasser für Nachkühlkreis 4 Red. 1 im Kontrollbereich
- TS-Abgasaufbereitung
- UP80 – N2-Inertisierungssystem
- TS Aktivkohleanlage
- XC-Schleusen-Sicherheitsbehälter
- VJ01-Zwischenkühlwasser für Nachkühlkreis 1
- VJ04-Zwischenkühlwasser für Nachkühlkreis 4
- XG SHB-Durchführungen Kabel
- YC/YD-Messleitungen und Standrohre am RDB
- TH21-Abfahrkühlleitung
- TH31-Abfahrkülleitung
- TH27-Sprühkranz
- TH10-Nachkühlsystem
- TH40-Nachkühlsystem
- TH01/02/03 Instrumentierung KOKA
- TH04/05/06 Instrumentierung DAS-Sumpf
- XL-Umluftanlage Sicherheitsbehälter
- YT21/22-Temperaturüberwachungen Schnellabschaltleitungen
- YT29/50 DDA-Antriebe XA-Sicherheitsbehälter Instrumentierung
- XH-Druckausgleichsklappen DK/SAR
- XJ-Dichthaut, Lining
- XK-Kondensationskammer
- UP90-Spülsystem Abblaserohre
- TC-Reaktorwasserreinigungssystem
- TV60 H2-/O2-Probenahmesystem und TV80 PRONAS
- TN-hydraulische Steuerung der Frischdampf-Isolationsventile
- TK-Flutsystem
- RY01/02-Absaugeanlage Bereich Reaktorgebäude zu stillgesetzten bzw. dauerhaft außer Betrieb be-findlichen Systemen
- RT01-A Entwässerungs- und Entlüftungssystem im RG zum AST und RT01-B Entwässerungs- und Entlüftungssystem im RG zum RG-Sumpf, jeweils die Teilbereiche zu stillgesetzten bzw. dauerhaft außer Betrieb befindlichen Systemen
- TM-Nachspeisesystem
- TJ-Einspeisesystem
- TY-DAS-Entwässerungssystem
- RL51 bis 54Z100-102 Speisewasserleitungen am RDB
- TD-Lagerdruckwassersystem, US-Druckluftversorgung im SHB, UD-Deionatversorgung im SHB und
- Teile UJ6x Löschanlage
- RA-FD-Leitungen vom RDB bis ISO-Ventil S102
- TLx9-Umluftkühlgeräte
- YQ-Kerninstrumentierung und Fahrkammersystem
- VP-chemische Kühlwasserbehandlung
- ZPO/2/10/20 Kühlturmanlage
- ZP3/5/6/7 Kühlwasserkanäle
- ZP4-Kreislaufkanal
- ZG5 Dosierstation KT
- VD-Kühlturmanlage
- YU-Zwangsumlaufsystem mit Ölversorgung
- TL06-Filtermobil-Absaugung mit TC02-Zyklon
- TE-Dichtungssperrwassersystem im Reaktorgebäude und Sicherheitsbehälter
- XP90/92/93-H2-Abbausystem, H2-Absaugung
- TP01-03 Ringspaltabsaugung
- TP50 pneumatische Zusatzbelastung für S/E-Ventile mit MT-RDB-Körperschallmesssystem
- YV-Steuerstabantriebssystem
- RE-aktives Hilfsdampfsystem
- Teilsysteme TS01/03; UU15/19; RQ02/13
- UB-System
- RU-Rückspeisesystem
- RY02-Absaugeanlage Bereich Maschinenhaus
- RA-Frischdampfsystem ohne RA01-04 Z101
- RL-System ohne RL51-54 Z100-102
- RS-Luftabsaugesystem
- RK-Überhitzerkondensatsystem
- RR-Sperrwassersystem
- RB-Zwischenüberhitzer/Wasserabscheider mit RG-Wasserabscheiderkondensatsystem
- RN-Niederdruck-Nebenkondensatsystem
- RM-Hauptkondensatsystem
- RF-Hochdruck-Anzapfsystem
- SC-Schmierölsystem
- SF-Umleit-Dampfeinrichtung
- SJ-Steuerflüssigkeitssystem
- RH-Niederdruck-Anzapfdampfsystem
- TE-System im Maschinenhaus und Teilbereich zu TC-Pumpen
- YT-System im Maschinenhaus
- RT50-A-Entwässerungs- und Entlüftungssystem Maschinenhaus (Kondensatrückspeisebehälter)
- TW-Vergiftungssystem
- VH-Zwischenkühlkreis für Betriebskühlkreis II
- RJ-Spülsystem
- SD-Kondensation
- RP-Hochdruck-Nebenkondensatsystem
- Blockschutzeinrichtungen
- RD-Kondensatablaufsystem
- SA-Turbine
- SH-Entwässerungssystem
- TS03-Teilsystem im Abgassystem
- SP-Generatormessstellen
- SQ-Lagerraumabsaugung
- SR-Sperrluftkammerversorgung
- ST-Gasversorgung Generator
- SS-Primärwasserkühlsystem
- UW 14-Umluftkühlgeräte Maschinenhaus 8m mit VG Komponenten
- SG-Sperrdampf
- AP-Generatorableitung
- AQ-Generatorschalter
- UW04-Absaugung Anschwemmbehälter
- UW44-Absaugung SP,SQ,SR
- UW54-Umlüfter
- UW64-Umluftfilteranlage
- UW74-Umluftkühlanlage
- SB/SZ-Turbinenlagersystem mit Fundamentüberwachung
- SU-Dichtölsystem
- Teilsystem TS02 Vorevakuierungsanlage
Demontage
Nur stillgesetzte Systeme oder Systemteile dürfen demontiert werden. Jeder zu demontierende Bereich wird in einem separaten Demontagevorhaben bearbeitet.
- Verdampfer TR36
- Stehende Vorwärmer
- Speisewasserbehälter und Umluftkühlung DC ZF 36.01
- RM70 + Reste DC ZF 37.01
- Flutkompensator
- Lining
- Ausbau der Notstromerzeugungsanlage EY03
- Ausbau der Eigenbedarfstransformatoren BT11/12
- Kastenabstreifmaschine
- Abstelltassen für Wasserabscheider und Dampftrockner
- Brennelementlagergestelle und des Sondergestells B27
- YU-Pumpen (Zwangsumwälzung)
- SHB-Deckel
- RHB-Deckel
- Ausbau der Notstromerzeugungsanlage EY02
- Ausbau der Notstrommotore EY01 und EY04
- Zellenkühleranlage ZP2
- Pumpen TH20/30 und VJ02/03
- Kühler TH 20/30 und JV 02/03
- Komponenten der ZUP-Ölversorgung und im TK-Pumpenraum
- Venturiwäscher XP95-B101 – Informationsschreiben
- Komponenten des ZA DC31.04, Rest TH10/40 und VJ01/04
- Komponenten des DC 33.02 Teil 1 – Kondensatpumpen und Reste Reaktor-Speisepumpen
- Komponenten des DC ZF 33.02 Teil 2, Kondensatpumpen und Reste Reaktorspeisepumpen
- Komponenten des ZA DC31.04 Pumpen TH 10/40 und VJ01/04 Teil 1
- N2-Lagerung und Verdampfung UP80
- Ringraum West
- VG-Kühler
- YT innerhalb SAR
- VG innerhalb SHB
- TD, DU und US Demontage der Komponenten innerhalb SHB
- TY innerhalb SHB
- RY innerhalb SHB
- TE innerhalb SHB
- Komponenten in der Ebene A06 im RG 21 m
- Komponenten des DC31.03 Nachkühler TH15/45 Teil 2
- TS-Rest-Komponenten im RG +16 m bis +26 m
- Zwischenkühlwasserbehälter VG13-B101
- WaZü im Maschinenhaus 0,0 m bis +16m
- Abgasanlage MH DC32.02
- Teilumfang der Hauptkühlwasserleitungen im KB
- Ringraum Ost Teil 3a
- Ringraum Ost Teil 3
- DC 31.02 Ringraum Ost Teil 2
- TS Aktivkolone
- Zellenkühleranlage ZP0/ZP10
- Komponenten des DC31.03
- Duplex-Vorwärmer
- Leeräumen ZA02-14 DC30.01
- Komponenten im Raumbereich ZA03.24
- VH innerhalb SHB
- TH innerhalb SHB
- UP90 innerhalb SHB
- RL innerhalb SHB
- TK innerhalb SHB
- RA innerhalb SHB
- TN innerhalb SHB
- TP50 innerhalb SHB
- ND I-Turbine SA12 im Maschinenhaus 12m
- XL innerhalb SHB
- TC innerhalb SHB
- YC/YD innerhalb SHB
- TP/TV60/XH/XK/MK/XP innerhalb SHB
- TJ innerhalb SHB
- DC33.01 Ölbehälter
- Kaminanlage des Hilfskessels
- ZX (Laufsteg + 25,7 m) innerhalb SHB
- YV- von 96 Steuerstabantrieben
- Abschirmbehälter für Dampfabscheider PQ10 H001
- Dampftrockner PQ10 H002
- Traverse PQ10 H007
- Deckel von DAS-Beladeöffnung sowie Montageöffnung 1/2
- Komponenten im Raumbereich Übergang 16 m RG/MH, DC30.02
- Bereich um WaZü Teil 1
- Generatorhilfsanlagen Teil 2 im Maschinenhaus 8 m
- Generatorhilfsanlagen Teil 1 im Maschinenhaus 8 m
- Speiswasserpumpenflur Teil 2 DC32.01
- Speisewasserpumpenflur Teil 1 DC32.01
- Rohrboden Maschinenhaus 8m
- Teilsystem TS02 Vorevakuierungsanlage
Allgemeine Informationen:
Am 04. Mai 2012 hat die PreussenElektra GmbH (PEL, bis 29.06.2016 E.ON Kernkraft GmbH) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 eingereicht (siehe unten Antrag). Am 31. Januar 2020 hat die PEL beim StMUV einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zum weiteren Abbau des KKI 1 (2. AG, siehe unten Antrag).
Als technische Sachverständige für die Begutachtung im Genehmigungsverfahren sowie von Stilllegung und Abbau des KKI 1 wurde die TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV) hinzugezogen. Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Daher wurde Anfang 2013 ein sogenannter Scoping-Termin durchgeführt, um den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abzustecken sowie Art und Umfang der nötigen Unterlagen zur Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen zu klären. Zu diesem Termin waren auch zahlreiche Behörden und Verbände eingeladen. Nach Auswertung der daraus resultierenden Beiträge wurden der Antragstellerin die relevanten Punkte, die für eine umfassende Darstellung des Stillsetzungs- und Abbauvorhabens und seiner Umweltauswirkungen und deren Bewertung nötig sind, mitgeteilt, wie z. B. Beschreibung des Endzustands der Anlage und Maßnahmen zur Minimierung der Mengen radioaktiven Abfalls und zur Minimierung der Strahlenbelastung.
Die durch die Antragstellerin daraufhin erstellte Umweltverträglichkeitsuntersuchung (siehe unten Umweltverträglichkeitsuntersuchung) sowie ein Sicherheitsbericht (siehe unten Sicherheitsbericht), eine Kurzbeschreibung (siehe unten Kurzbeschreibung) und der eingangs erwähnte Antrag auf Stilllegung (siehe unten Antrag) wurden nach einer im März 2014 vorausgegangenen Bekanntmachung (siehe unten Bekanntmachung Sicherheitsbericht) öffentlich ausgelegt. Während der insgesamt zweimonatigen Auslegung konnten sich Dritte anhand dieser Unterlagen einen Überblick über das Gesamtvorhaben verschaffen und sich in Form von Einwendungen, Fragen oder Stellungnahmen äußern. Alle in diesem Rahmen vorgebrachten Aspekte wurden zu Themengebieten, wie z. B. Anforderungen an den Rückbau, Strahlenschutz, Radioaktive Abfälle, Transport und Lagerung, Freigabe und Herausgabe in Form eines Ablaufplans zusammengefasst (siehe unten Ablaufplan) und ein Termin zur Erörterung der erhobenen Einwendungen für Juli 2014 bekannt gemacht (siehe unten Bekanntmachung Erörterungstermin). Dieser Erörterungstermin gab den Einwendern Gelegenheit, ihre Einwendungen zu erläutern, um ein gemeinsames Verständnis zu den eingewandten Aspekten zwischen den Einwendern, der Antragstellerin und der verfahrensführenden Behörde herzustellen.
Auf dieser Grundlage erstellte die Antragstellerin die das Stilllegungsvorhaben im Detail beschreibenden weiteren Unterlagen und reichte diese nach und nach beim StMUV zur Prüfung ein. Nach Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Umweltverträglichkeitsuntersuchung und abschließender Behördenbeteiligung zum Gesamtvorhaben (Regierung von Niederbayern, Landratsamt Landshut, Wasserwirtschaftsamt Landshut, Bayerisches Landesamt für Umwelt) hat das StMUV die zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen während Stilllegung und Abbau des KKI 1 erstellt (siehe unten Zusammenfassende Darstellung). Am 19.09.2014 hat die gemäß Artikel 37 EURATOM-Vertrag zu beteiligende Europäischen Kommission eine positive Stellungnahme zum Gesamtvorhaben von Stilllegung und Abbau abgegeben (siehe unten Stellungnahme EU). Nach Vorliegen des Sicherheitsgutachtens des TÜV und Beteiligung des Bundesumweltministeriums wurde am 17. Januar 2017 die Erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 erteilt (siehe unten Stilllegungsgenehmigung) und bekanntgemacht (siehe unten Bekanntmachung Stilllegungsgenehmigung). Nach Antrag der Antragstellerin, die erteilte Genehmigung nutzen zu wollen und dem Nachweis, dass die vorher abzuarbeitenden Auflagen und Bedingungen erfüllt sind, wurde dem Beginn der Stilllegung und des Abbaus zum 1. April 2017 zugestimmt. Seitdem befindet sich das Kernkraftwerk Isar 1 in der ersten von zwei Abbauphasen, wobei sich die erste Abbauphase in die Teilphasen 1A, 1B und 1C gliedert. In der mit Inanspruchnahme der Stilllegungsgenehmigung begonnenen Teilphase 1A befinden sich noch bestrahlte Brennelemente (derzeit keine Sonderbrennstäbe) im Brennelementlagerbecken.
Um sämtliche Schutzziele in jeder Phase des Abbaus gewährleisten zu können, wurden im Genehmigungsverfahren für die erste Genehmigung zur Stilllegung und zum Abbau des KKI 1 alle Systeme auf Basis einer Ereignisanalyse untersucht und bestimmt, in welcher Teilphase diese nicht mehr benötigten werden. Sobald ein System nicht mehr benötigt wird, kann es zunächst stillgesetzt und dann im Anschluss demontiert werden. In der jetzigen Teilphase 1A sind zunächst solche Abbauarbeiten vorgesehen, bei denen sich keine unzulässigen Rückwirkungen auf die Lagerung und Handhabung der Brennelemente ergeben können, so dass die Abfuhr der Nachzerfallswärme und die abschirmende Wirkung der Wasserüberdeckung sichergestellt bleiben.
Jedes stillzusetzende System wird in einem separaten Stillsetzungsvorhaben bearbeitet. Dabei wird sowohl durch das StMUV als auch durch den TÜV die Rückwirkungsfreiheit der vorgesehenen Maßnahmen geprüft. Anschließend werden die elektrischen und leittechnischen Komponenten stromlos gemacht und die Kabelverbindungen durchtrennt, die Betriebsmittel (v. a. Wasser, Öle) werden vollständig entfernt und das stillzusetzende System von anderen noch erforderlichen Systemen getrennt. Alle stillgesetzten Systeme und Komponenten werden farblich gekennzeichnet. Nur diese Systeme dürfen später demontiert werden. Die Demontage wird dem StMUV und dem TÜV angezeigt. Erst nach einer erneuten sicherheitstechnischen Prüfung erfolgt die finale Demontage.
Unterlagen zum Herunterladen:
Hinweis: Alle nachstehenden Download-Links der Liste öffnen im neuen Fenster
1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung
- Antrag (PDF)
- Umweltverträglichkeitsuntersuchung (PDF)
- Sicherheitsbericht für Restbetrieb und Abbau des Kernkraftwerkes Isar I (PDF)
- Kurzbeschreibung (PDF)
- Bekanntmachung zur Unterlagenauslegung (PDF)
- Ablaufplan zur thematisch gegliederten Erörterung der Einwendungen (PDF)
- Bekanntmachung des Erörterungstermins (PDF)
- Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen (PDF)
- Stellungnahme EU
- Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 1 (PDF)
- Öffentliche Bekanntmachung Stilllegungsgenehmigung (PDF) )
- Antrag auf Sofortvollzug der 1. SAG (PDF)
- Anordnung des Sofortvollzugs der 1. SAG (PDF)
2. Abbaugenehmigung
Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2)
Aktuelle Informationen zum Rückbau (Stand November 2024):
Das Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2) hat im April den Leistungsbetrieb eingestellt und befindet sich seit April 2024 im nuklearen Rückbau. Der Reaktordruckbehälter ist entladen und die sich in ihm befundenen Brennelemente wurden in das Brennelementlagerbecken verbracht. Dort werden sie zusammen mit weiteren Brennelementen gelagert, bis ihre Wärmeleistung soweit reduziert ist, dass sie in CASTOR-Behälter und im Anschluss in das Brennelementzwischenlager (BZI) verbracht werden können.
Informationen zur Stilllegung und Demontage
Stillsetzung:Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur 1. Stilllegungs- und Abbaugenehmigung wurden sämtliche Systeme des KKI 2 untersucht. Die für den Restbetrieb nicht mehr benötigten Systeme wurden ermittelt und in Abhängigkeit der jeweiligen Restbetriebsphase als abbaubar eingestuft. Diese Systeme werden zunächst stillgesetzt und dürfen erst im Anschluss daran demontiert werden.
Jedes stillzusetzende System oder Teil eines Systems wird in einem Stillsetzungsvorhaben, das der Genehmigungsbehörde vorzulegen ist, bearbeitet. Nach positiv abgeschlossener Prüfung werden bei der Stillsetzung die elektrischen und leittechnischen Komponenten stromlos gemacht, die Kabelverbindungen durchtrennt, die Betriebsmittel (v.a. Wasser, Öle) vollständig entfernt und der stillgesetzte Bereich von der Anlage mechanisch abgetrennt sowie die stillgesetzten Komponenten eindeutig farblich gekennzeichnet.
Bereits vollständig oder teilweise stillgesetzte Systeme oder Systemteile des KKI 2 sind:
- - JEB - Hauptkühlmittelpumpen
- - P - Rohrleitungen und Armaturen im Funktionsbereich zu QJC01 BB001
- - QJB - Stickstoffversorgung
- - QJC01 BB001 - Wasserstoff-Speicherbehälter
- - SGD01-06 - Sprühwasserlöschanlagen für die Hauptkühlmittelpumpen und die Dampferzeu-ger (DE)-Unterräume innerhalb des Reaktorgebäudes
Demontage:
Nur bereits stillgesetzte Systeme, Systemteile oder in stillgesetzten Systemen enthaltene Systemteile dürfen demontiert werden. Jeder zu demontierende Raumbereich wird in einem separaten Demontagevorhaben, das der Genehmigungsbehörde vorzulegen ist, bearbeitet. Nach positiv abgeschlossener Prüfung des jeweiligen Demontagevorhabens werden die bereits im Zuge des Stillsetzungsvorhabens farbig markierten Systeme oder Systemteile in einer anderen und speziell für zu demontierende Anlagenteile festgelegten Farbe erneut markiert. Nur derart gekennzeichnete Anlagenteile dürfen abgebaut werden.
Bereits vollständig oder teilweise demontierte Systeme oder Systemteile des KKI 2 sind:
- - JEB - Hauptkühlmittelpumpen
- - QJC01 BB001 - Wasserstoff-Speicherbehälter
Allgemeine Informationen
Am 01. Juli 2019 haben die PreussenElektra GmbH und die Stadtwerke München GmbH (Antragstellerinnen) beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) einen Antrag nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes auf Erteilung der „Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2)“ (1. SAG) eingereicht (siehe unten Antrag).
Als technische Sachverständige für die Begutachtung in dem Genehmigungsverfahren sowie von Stilllegung und Abbau des KKI 2 wurde die TÜV SÜD Industrie Service GmbH (TÜV SÜD) hinzugezogen.
Stilllegung und Abbau einer kerntechnischen Anlage bedürfen einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Daher wurde im März 2020 ein sogenannter Scoping-Termin durchgeführt, um den Untersuchungsrahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung abzustecken sowie Art und Umfang der nötigen Unterlagen zur Beurteilung möglicher Umweltauswirkungen zu klären. Zu diesem Termin waren auch zahlreiche Behörden und Verbände eingeladen. Nach Auswertung der daraus resultierenden Beiträge wurden den Antragstellerinnen die relevanten Punkte, die für eine umfassende Darstellung des Stillsetzungs- und Abbauvorhabens und seiner Umweltauswirkungen und deren Bewertung nötig sind, mitgeteilt, wie z. B. Lärm- oder staubintensive Arbeiten außerhalb der Gebäude des KKI 2 und damit verbundene mögliche Emissionen.
Die durch die Antragstellerinnen daraufhin erstellte Umweltverträglichkeitsuntersuchung (siehe unten Umweltverträglichkeitsuntersuchung) sowie ein Sicherheitsbericht (siehe unten Sicherheitsbericht), eine Kurzbeschreibung (siehe unten Kurzbeschreibung) und der eingangs erwähnte Antrag auf Stilllegung (siehe unten Antrag) wurden nach einer im August 2021 vorausgegangenen Bekanntmachung öffentlich ausgelegt. Während der insgesamt zweimonatigen Auslegung konnten sich Dritte anhand dieser Unterlagen einen Überblick über das Gesamtvorhaben verschaffen und sich in Form von Einwendungen, Fragen oder Stellungnahmen äußern. Zum Gesamtvorhaben haben weder Privatpersonen noch Verbände Einwendungen erhoben. Innerhalb Deutschlands wurden lediglich von einer Kommune Einwendungen erhoben. Aufgrund der nicht absehbaren weiteren Entwicklung der COVID-19-Pandemie wurde der Erörterungstermin zum Antrag nach § 7 Abs. 3 AtG auf Stilllegung und Abbau des KKI 2 durch eine Online-Konsultation gemäß § 1 Nr. 7 i. V. m. § 5 Abs. 2 und Abs. 4 des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG), ersetzt. Dieser Erörterungstermin sollte den Einwendern Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern, um ein gemeinsames Verständnis zu den eingewandten Aspekten zwischen den Einwendern, den Antragstellerinnen und der verfahrensführenden Behörde herzustellen. Im November 2022 fand außerdem eine Konsultation mit einer Delegation aus der Republik Österreich und dem Land Oberösterreich zur beantragten 1. SAG statt im StMUV statt.
Auf dieser Grundlage erstellten die Antragstellerinnen die das Stilllegungsvorhaben im Detail beschreibenden weiteren Unterlagen und reichten diese nach und nach beim StMUV zur Prüfung ein. Nach Prüfung der von den Antragstellerinnen vorgelegten Umweltverträglichkeitsuntersuchung und abschließender Behördenbeteiligung hat das StMUV die zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen während Stilllegung und Abbau des KKI 2 erstellt (siehe unten Zusammenfassende Darstellung). Im März 2023 hat die gemäß Artikel 37 EURATOM-Vertrag zu beteiligende Europäischen Kommission eine positive Stellungnahme zum Gesamtvorhaben von Stilllegung und Abbau abgegeben. Nach Vorliegen des Sicherheitsgutachtens des TÜV SÜD und Beteiligung des Bundesumweltministeriums wurde im März 2024 die 1. SAG erteilt (siehe unten Stilllegungsgenehmigung) und bekanntgemacht. Nach Antrag der Antragstellerinnen, die erteilte Genehmigung nutzen zu wollen und dem Nachweis, dass die vorher abzuarbeitenden Auflagen und Bedingungen erfüllt sind, wurde dem Beginn der Stilllegung und des Abbaus zum Anfang April 2024 zugestimmt.
Für die während des Leistungsbetriebs angefallenen abgebrannten Brennelemente wird das Brennelementzwischenlager Isar (BZI, vormals BELLA) der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und für die während des Rückbaus des KKI 2 anfallenden schwach- bis mittelradioaktiven Reststoffen werden die Transportbereitstellungshalle (TBH) und die Bereitstellungshalle für radioaktive Abfälle und Reststoffe (KKI-BeHa) zur Lagerung genutzt.
Um sämtliche Schutzziele in jeder Phase des Abbaus gewährleisten zu können, wurden bereits im Genehmigungsverfahren für die 1. SAG alle Systeme auf Basis einer Ereignisanalyse untersucht und bestimmt, in welcher Teilphase diese nicht mehr benötigt werden. Sobald ein System nicht mehr benötigt wird, kann es zunächst stillgesetzt und dann im Anschluss demontiert werden. Jedes stillzusetzende System wird in einem separaten Stillsetzungsvorhaben bearbeitet. Dabei wird sowohl durch das StMUV als auch durch den TÜV SÜD die Rückwirkungsfreiheit der vorgesehenen Maßnahmen geprüft. Anschließend werden die elektrischen und leittechnischen Komponenten stromlos gemacht und die Kabelverbindungen durchtrennt, die Betriebsmittel (v. a. Wasser, Öle) werden vollständig entfernt und das stillzusetzende System von anderen noch erforderlichen Systemen getrennt. Alle stillgesetzten Systeme und Komponenten werden farblich gekennzeichnet. Nur diese Systeme dürfen später demontiert werden.
Die Demontage wird dem StMUV und dem TÜV SÜD angezeigt. Erst nach einer erneuten sicherheitstechnischen Prüfung erfolgt die finale Demontage.
In den bestehenden Kontrollbereichen des KKI 2 und vor allem im Zentrum für die Behandlung radioaktiver Abfälle (ZEBRA) im KKI 1 werden verschiedene Einrichtungen für die Reststoffbehandlung genutzt (Zerlegung, Reinigung, Freimessung usw.). Je nach Bedarf und Einsatzzweck werden die bestehenden Einrichtungen erweitert und angepasst.
Unterlagen zum Download bzw. Herunterladen:
- Öffentliche Bekanntmachung: Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) (PDF)
- Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Isar 2 (KKI 2) (PDF)
- Bekanntmachung Online-Konsultation (PDF)
- Bekanntmachung zur Unterlagenauslegung (PDF)
- Antrag zur Stilllegung und zum Abbau der Anlage (PDF)
- SWM Beitritt Stilllegungsantrag (PDF)
- Kurzbeschreibung Stilllegung und Abbau (PDF)
- Sicherheitsbericht Stilllegung und Abbau (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang 1 (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang 2 (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang 3 (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang 4 (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang 5 (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang 6 (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang B-Natura 2000 Verträglichkeit (PDF)
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung-Anhang C-Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (PDF)
Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen
Kernkraftwerk Gundremmingen Block A (KRB A)
KRB A (Inhaber: RWE Nuclear GmbH) ist ein Siedewasserreaktor, der zur kommerziellen Stromerzeugung von 1962 bis 1966 errichtet wurde und am 12. April 1967 im Landkreis Günzburg mit einer Leistung von 237 Megawatt (MW) netto den kommerziellen Betrieb aufnahm. Nach einem Störfall im Jahre 1977 entschied sich die Betreiberin 1980, die Anlage aus wirtschaftlichen Gründen nicht wieder instand zu setzen, sondern endgültig abzuschalten.
- Die letzten Brennelemente wurden bis 1989 aus der Anlage entfernt und zur Wiederaufarbeitung gebracht.
- Die Genehmigung zur Stilllegung nach § 7 Absatz 3 Atomgesetz wurde am 26.05.1983 erteilt.
- Die Anlage wurde in drei Phasen auf der Grundlage der vorliegenden atomrechtlichen Genehmigungen abgebaut. Phase 1 beinhaltet die Maschinenhauseinbauten, Phase 2 die kontaminierten Systeme des Reaktorgebäudes und Phase 3 die aktivierten Komponenten im Reaktorgebäude, wie Reaktordruckgefäß und Biologischer Schild. Der Rückbau ist weit fortgeschritten. Die nicht mehr benötigten Systeme und Komponenten im Maschinenhaus und Reaktorgebäude sind abgebaut. Die Zerlegung des Reaktorbehälters ist abgeschlossen, ebenso der Abbau des Biologischen Schildes. Die dabei entstandenen radioaktiven Abfälle werden im Zwischenlager Mitterteich gelagert. Das Reaktorgebäude wurde dekontaminiert.
- Am 05.01.2006 wurde die 13. atomrechtliche Änderungsgenehmigung zur Nutzung der Gebäude des Blocks A (ohne Reaktorgebäude) als Technologiezentrum erteilt. Dort werden Dekontaminationsarbeiten und Abfallbehandlungsarbeiten im Zuge des Rückbaus der abgeschalteten Blöcke KRB-II-B und KRB-II-C durchgeführt.
Kernkraftwerk Gundremmingen Block B (KRB II Block B)
KRB II Block B (Inhaber: RWE Nuclear GmbH) ist ein Siedewasserreaktor mit einer Leistung von 1284 MW netto, der von 1976 bis 1984 im Landkreis Günzburg zur kommerziellen Stromerzeugung errichtet wurde. Seine erste Kritikalität erreichte das Kraftwerk am 09.03.1984 und am 16.03.1984 begann der kommerzielle Leistungsbetrieb.
Aufgrund der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) wurde der Block B des KRB II am 31.12.2017 endgültig abgeschaltet.
Unterlagen zum Herunterladen:
- Bekanntgabe des StMUV über die Durchführung des UVPG in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend die 3. SAG für das KRB II (PDF)
- Zusammenfassende Darstellung und Bewertung der Umweltauswirkungen zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (PDF)
- Bekanntmachung des Erörterungstermins (PDF)
- Ablaufplan zur Erörterung Stand 21.02.2017 (PDF)
- Ablaufplan zur Erörterung Stand 03.03.2017 (PDF)
- Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen - Sicherheitsbericht (PDF)
- Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen - Kurzbeschreibung (PDF)
- Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen - Umweltverträglichkeitsuntersuchung (PDF)
- Öffentliche Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) zum Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz (AtG) auf Abbau von Anlagenteilen des Blocks B des Kernkraftwerks Gundremmingen (KRB II) vom 05.10.2016 (PDF)
- Antrag der RWE Power AG nach § 7 (3) AtG zum Abbau von Anlagenteilen des Blocks B des KRB II (PDF)
- Beitrittsschreiben der E.ON Kernkraft GmbH zum Antrag der RWE Power AG (PDF)
- Beitrittsschreiben der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH zum Antrag der RWE Power AG (PDF)
- Öffentliche Bekanntmachung "Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des
Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)"(PDF)
- Erste Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II)(PDF)
- Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz auf Abbau der Anlage KRB Il bis zur Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung (PDF)
- Dritte Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (PDF)
Kernkraftwerk Gundremmingen Block C (KRB II Block C)
KRB II Block C (Inhaber: RWE Nuclear GmbH) ist ein Siedewasserreaktor mit einer Leistung von 1288 MW netto, der von 1976 bis 1984 im Landkreis Günzburg zur kommerziellen Stromerzeugung errichtet wurde. Seine erste Kritikalität erreichte das Kraftwerk am 09.10.1984 und am 02.11.1984 begann der kommerzielle Leistungsbetrieb.
Aufgrund der 13. Novelle des Atomgesetzes (AtG) wurde der Block B des KRB II am 31.12.2021 endgültig abgeschaltet.
Unterlagen zum Herunterladen:
- Bekanntgabe des StMUV über die Durchführung des UVPG in einem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betreffend die 3. SAG für das KRB II (PDF)
- Bekanntgabe des StMUV über die Durchführung einer UVP-Vorprüfung zur 2. SAG zum Abbau von Anlagenteilen des Blocks C des KRB II (PDF)
- Antrag der RWE Nuclear GmbH nach § 7 (3) AtG zum Abbau von Anlagenteilen des Blocks C des KRB II (PDF)
- Beitrittsschreiben der Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH zum Antrag der RWE Nuclear GmbH (PDF)
- Beitrittsschreiben der PreussenElektra GmbH zum Antrag der RWE Nuclear GmbH (PDF)
- Öffentliche Bekanntmachung der Zweiten Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes (AtG) zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (KRB II)
- Zweite Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (PDF)
- Antrag nach § 7 Abs. 3 Atomgesetz auf Abbau der Anlage KRB Il bis zur Entlassung aus der atomrechtlichen Überwachung (PDF)
- Dritte Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes zur Stilllegung und zum Abbau des Kernkraftwerks Gundremmingen II (PDF)
Forschungsreaktor Neuherberg (FRN)
Der FRN war ein Schwimmbadreaktor mit einer thermischen Dauerleistung von 1 MWth. Die von der Gesellschaft für Strahlenforschung (GSF) (heute Helmholtz Zentrum München) im Münchner Norden betriebene Anlage wurde von 1969 bis 1972 errichtet und erreichte am 23.08.1972 ihre erste Kritikalität. Die Anlage wurde für die Isotopenproduktion und Strahlrohrexperimente in der medizinisch-biologischen Forschung verwendet.
- Am 16.12.1982 wurde der Reaktor endgültig abgeschaltet. Die Brennelemente wurden im Rahmen der Betriebsgenehmigung entfernt und in den USA entsorgt.
- Die Stilllegungsgenehmigung vom 30.05.1983 umfasste die Stilllegung der Anlage und den Abbau von Anlagenteilen sowie die Herbeiführung des sicheren Einschlusses des Abschirmblockes mit dem ehemaligen Reaktorbecken.
- Der weitere Verbleib der Anlage im sicheren Einschluss wurde mit einem separaten Genehmigungsbescheid am 24.05.1984 gestattet.
Forschungsreaktor München (FRM)
Beim FRM handelte es sich um einen Schwimmbadreaktor amerikanischer Bauart mit einer thermischen Leistung von zunächst 1 MWth. Der Nutzungszweck des von der Technischen Universität München in Garching bei München betriebenen Reaktors lag in der Bereitstellung von Neutronen für Strahlrohrexperimente und für Bestrahlungen, z.B. für die Erzeugung von Radioisotopen, für den Nachweis von Spurenelementen sowie zur Tumortherapie.
- Die Anlage mit einer thermischen Leistung von 1 MWth wurde am 31.10.1957 als erster Reaktor in Deutschland in Betrieb genommen. Im Laufe der Betriebsjahre erfolgte schrittweise eine Erhöhung Leistung, 1966 auf 2,5 MWth und 1968 auf 4 MWth (Betriebsgenehmigungen vom 27.10.1966 und 10.05.1968). 1982 wurde ein Beryllium-Reflektor eingebaut.
- Am 14.12.1998 hat die Technische Universität München (TUM) die Stilllegung der Anlage beantragt, um sie in einem späteren Verfahrensschritt in eine Nebenanlage des neuen FRM-II überführen zu können.
- Am 28.07.2000 wurde der Reaktor endgültig abgeschaltet.
- Am 03.06.2002 wurden die noch vorhandenen 47 Brennelemente in die USA verbracht.
- Am 22.09.2010 hat die für Denkmalschutz zuständige Behörde in einem Bescheid dem vorgesehenen Abbau der Einrichtungen im Reaktorgebäude zugestimmt. Die unter Denkmalschutz stehenden historischen Ausstattungsdetails werden entsprechend geschützt.
- Am 03.04.2014 wurde die Stilllegungsgenehmigung erteilt.
Unterlagen zum Herunterladen:
- Genehmigungsbescheid nach § 7 Atomgesetz (AtG) zum Abbau der Reaktoranlage des Forschungsreaktors München FRM in Garching (PDF)
- Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung nach § 7 Atomgesetz (AtG) zum Abbau der Reaktoranlage des Forschungsreaktors München FRM in Garching des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) vom 03.04. 2014, Nr. 84b-U8812.1-2012/19-4 (PDF)
- Stellungnahme der Kommission vom 27. September 2010 gemäß Art. 37 Euratom-Vertrag (PDF)