Abwasserentsorgung
Grundsätze und Ziele
Die Erfolge der jahrzehntelangen bayerischen Gewässerschutzpolitik, die sich durch den gezielten Ausbau kommunaler und industriell-gewerblicher Abwasseranlagen sowie durch eine Vielzahl flankierender Maßnahmen eingestellt haben, lassen sich an unseren Bächen, Flüssen und Seen erkennen. Der Eintrag von Nähr- und Schadstoffen aus punktuellen Quellen ist deutlich zurückgegangen. Alle Seen im Freistaat erfüllen die strengen Anforderungen der EU-Badegewässer-Richtlinie.
Einen ganz wesentlichen Anteil an diesem Erfolg haben die bayerischen Kommunen. Anfang der 50er Jahre gab es in Bayern nur wenige kommunale Kläranlagen und das Kanalnetz hatte nur einen geringen Umfang. Heute sind über 97 % der Bevölkerung Bayerns an rund 2.300 öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Die Kanalnetze haben eine Gesamtlänge von über 105.000 km. Seit 1946 haben die bayerischen Gemeinden und Städte rund 37 Mrd. € in die Abwasserentsorgung investiert. Der Staat hat sie dabei mit Zuschüssen von über 9,4 Mrd. € unterstützt.
Etwa 400.000 Einwohner werden auf Dauer über mechanisch-biologische Kleinkläranlagen zu entsorgen sein. Hier stand der Freistaat Bayern den Bürgern in den Jahren 2003 – 2014 mit einem Förderprogramm für Kleinkläranlagen unterstützend zur Seite.
Zuständigkeiten
Nach den gesetzlichen Vorgaben sind die Kommunen zur Beseitigung ihres Abwassers verpflichtet. Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben werden sie von der Bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung unterstützt. Diese
- sorgt als amtlicher Sachverständiger in wasserrechtlichen Verfahren für den Schutz der Gewässer,
- berät die Kommunen bei Planung, Betrieb und Eigenüberwachung ihrer Abwasseranlagen, bei der staatlichen Förderung sowie bei technischen Fragen beim Vollzug des Satzungsrechts,
- wickelt die staatliche Förderung ab,
- unterstützt die Entwicklung leistungsfähiger und innovativer Verfahren,
- überwacht im Rahmen der technischen Gewässeraufsicht unter Hinzuziehung von Privaten Sachverständigen der Wasserwirtschaft die Abwassereinleitungen und prüft, ob der Betrieb den gesetzlichen Vorgaben entspricht und
- nimmt die nationalen und internationalen Berichtspflichten wahr.
Die wichtigsten Ziele und Maßnahmen der Zukunft sind:
- Die in Gewässer eingeleiteten Stofffrachten so gering wie möglich halten. Dabei haben Vermeidung und Ersatz belastender Stoffe Vorrang vor Maßnahmen der Abwasserbehandlung.
- Weitere Verbesserung des guten ökologischen Zustands, insbesondere der sensiblen Quellbäche und Oberläufe von Gewässern, unter anderem durch Verringerung des Phosphor-Eintrags aus kommunalen Kläranlagen.
- Einführung produktintegrierter Umweltschutzmaßnahmen in Industrie- und Gewerbebetrieben zur Verminderung von Frischwasserverbrauch, Abwasseranfall und Schmutzfrachten, wobei insbesondere schwer abbaubare, persistente und ökotoxische Stoffe von den Gewässern fernzuhalten sind.
- Niederschlagswasser auch in Siedlungsgebieten wieder mehr in den natürlichen Wasserkreislauf einbeziehen; Abfluss so natürlich wie möglich bzw. Versickerung vor Ort über die belebte Bodenzone, Sammlung möglichst vermeiden; finanzielle Anreize, z.B. im Rahmen des Satzungsrechtes (geteilter Gebührenmaßstab), können diesen Prozess fördern und beschleunigen.
- Überwachung, Optimierung und Sanierung von Mischwasserbehandlungsanlagen.
- Prioritätsbezogene Sanierung schadhafter und überlasteter Kanäle.
- Ausbau, Erweiterung bzw. Nachrüstung bestehender Abwasserbehandlungsanlagen auf den Stand der Technik je nach Erfordernis im Einzelfall; Optimierung des Energie- und Ressourcenverbrauchs; Nachrüstung mit vierten Reinigungsstufen zur Spurenstoffelimination an ausgewählten Anlagen,
- Aufzeigen der Defizite, Entwicklung von Programmen und Durchführung von Maßnahmen bei Abwasseranlagen im Vollzug der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
- Schutz der Gewässer durch Überwachung der Abwassereinleitungen, zum einen durch die staatliche Überwachung mittels privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft und gleichzeitig durch die Förderung der Eigenverantwortung der Einleiter.
- Optimierung der Reinigungsleistung von Kleinkläranlagen durch systemgerechte Eigenkontrolle und Wartung und regelmäßige Überprüfungen durch private Sachverständige in der Wasserwirtschaft.