Strahlenschutz
Bereits während der 50er Jahre hat Bayern begonnen, die Radioaktivitätsgehalte verschiedener Umweltmedien regelmäßig zu überwachen.
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Bereits während der 50er Jahre hat Bayern begonnen, die Radioaktivitätsgehalte verschiedener Umweltmedien regelmäßig zu überwachen.
Der Umgang mit nicht spaltbaren radioaktiven Stoffen bedarf der Genehmigung nach § 7 der Strahlenschutzverordnung.
Um die Bevölkerung zu schützen wird bei Freisetzung radioaktiver Stoffel der nukleare Notfallschutz aktiv.
Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zielen auf den Schutz vor Röntenstrahlung ab.
Der Anteil der ultravioletten Sonnenstrahlung macht etwa sechs Prozent der bodennahen Strahlungsleistung aus.
Das vom Staat definierte Schutzniveau vor nichtionisierender Strahlung basiert auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen.