Umgebungslärmrichtlinie
Ziel der Richtlinie ist es, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen.
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Ziel der Richtlinie ist es, ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festzulegen.
Lärm ist in vielen Bereichen des täglichen Lebens allgegenwärtig. Deshalb ist Lärmschutz umso wichtiger.
Ein von der Stadt München mit Unterstützung des StMUV erstelltes Gutachten liefert Auswahlkriterien für "ruhige Gebiete".
Welche Ressorts sind in Bayern für Angelegenheiten zum Thema Lärmschutz zuständig?