Zuständigkeiten bei Lärmproblemen
Ressortverantwortung Lärm in Bayern
Die Zuständigkeiten für den Lärmschutz sind in Bayern wie folgt verteilt:
Bayerische Staatskanzlei
- Lärmschutz bei militärischem Betrieb
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
- Lärmschutz bei Veranstaltung von Vergnügungen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Lärmschutz bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen
- Fachliche Belange zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
- Gesundheitsschutz bei Lärm
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Lärmschutz bei Volksfesten
- Lärmschutzfragen bei Raumordnung, Landes- und Regionalplanung sowie Landesentwicklung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
- Lärmschutz bei Gastgewerbe und Gastronomie
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
- Lärmschutz bei Straßen-, Flug- und Bahnverkehr
- Lärmemissionen Verkehrsmittel
- Lärmschutz im Rahmen der Bauleitplanung und bei Baugenehmigungen
- Lärmschutz bei Sportanlagen, sofern nicht immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage
Fragen zu Lärmproblemen vor Ort
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat eine Liste mit den zuständigen Ansprechpartnern zusammengestellt, an die Sie sich wenden können, wenn Sie bestimmte Lärmprobleme vor Ort haben und eine Lösung suchen (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende).