EG-Umgebungslärmrichtlinie - Umsetzung in deutsches Recht
Mit dem "Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" vom 24.06.2005, BGBl. I S. 1794, wurde die EG-Umgebungslärmrichtlinie als Sechster Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (§§ 47 a - f BImSchG) in deutsches Recht eingeführt.
In § 47 e BImSchG wurden die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden als zuständige Behörde bestimmt.
In Bayern wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes vom 10.06.2008 dem Landesamt für Umwelt (LfU) die Aufgabe der Kartierung übertragen. Ausgenommen davon ist die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes, für die das Eisenbahn-Bundesamt zuständig ist.
Einzelheiten der Kartierung regelt die am 08.09.2015 in Kraft getretene 34. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV). Diese konkretisiert die Anforderungen an die Lärmkarten nach § 47 c BImSchG. Nach § 2 der 34. BImSchV betragen die Beurteilungszeiten:
- LDay: 12 Stunden - von 06:00 bis 18:00 Uhr,
- LEvening: 4 Stunden - von 18:00 bis 22:00 Uhr,
- LNight: 8 Stunden - von 22:00 bis 06:00 Uhr.
§ 4 dieser Verordnung fordert, dass in Ballungsräumen auch
- sonstige Straßen,
- sonstige Schienenwege,
- die Schienenwege von Straßenbahnen,
- sonstige Flugplätze
- und Häfen
zu erfassen sind, wenn diese erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.
Für die Ermittlung der Ergebnisse finden folgende Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm nach § 5 Absatz 1 der 34. BImSchV Anwendung:
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen(Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) – BUB
- Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen – BUF
- Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm – BEB
Weiterführende Informationen
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Änderung des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes
- Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BImSchV
- Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
- Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm