Ruhige Gebiete
Nach der EG-Umgebungslärmrichtlinie geben Lärmkarten insbesondere die Lärmbelastung in der Nähe von Hauptverkehrswegen und in Ballungsräumen wieder. Sie bilden die Grundlage um Lärmaktionspläne aufzustellen und ggf. Maßnahmen zur Lärmminderung zu planen. Dabei können auch „ruhige Gebiete“ geplant werden, wofür der Gesetzgeber allerdings keine konkreten Vorgaben festgelegt hat.
Die Landeshauptstadt München hat mit finanzieller Förderung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ein Gutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Auswahlkriterien für ruhige Gebiete in Ballungsräumen zu definieren. Das Gutachten mit Modellcharakter enthält allgemeine Ausführungen zur Auswahl von „ruhigen Gebieten“ sowie konkrete Hinweise zu möglichen Gebieten für München.
Das Gutachten hat den Charakter einer Arbeitshilfe für die Gemeinden, vor allem für Ballungsräume und größere Städte, die sich mit der Ausweisung von „ruhigen Gebieten“ befassen wollen.
Um die Ergebnisse auch für andere Kommunen verfügbar zu machen, wird das Gutachten in Abstimmung mit der Landeshauptstadt München ins Internet des StMUV eingestellt.