Biologische Umwelteinflüsse - Legionellen
Der Mensch ist vielfältigen Einwirkungen aus der Umwelt ausgesetzt. Die menschliche Gesundheit wird hierbei entscheidend von verschiedenen biologischen, chemischen und physikalischen Umweltfaktoren beeinflusst.
Eine intakte Umwelt ist Grundvoraussetzung für gegenwärtige und zukünftige Generationen für ein gesundes Leben bis in hohes Alter. Gesundheitsvorsorge und Umweltschutz bilden hierbei eine Einheit.
Welches Risiko geht von Legionellen aus?
Legionellen sind aerobe Bakterien, die als potenziell humanpathogen eingestuft werden. Sie sind weit verbreitete Umweltkeime, die z. B. in geringer Zahl in Oberflächengewässern vorkommen. Beim Einatmen Legionellen-haltiger Wassertröpfchen (Aerosole) kann sich eine Lungenentzündung entwickeln, die unter Umständen sogar zu lebensgefährlichen Infektionen führen kann. Erkrankungen des Menschen treten weltweit immer wieder entweder sporadisch oder im Rahmen von Ausbrüchen auf. In den letzten Jahren ist es auch in Deutschland zu Legionellenausbrüchen mit Todesfällen gekommen, zum Beispiel 2013 in Warstein und 2010 in Ulm.
Neben belastetem Trinkwasser können auch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Quellen von Legionellen sein. Unter bestimmten Bedingungen können Verduns-tungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider Legionellen-haltige Wassertröpfchen in die Außenluft freisetzen. Ziel gesetzlicher Regelungen ist es, das Legionellenwachstum zu hemmen und die Emission Legionellen-haltiger Aerosole aus diesen Anlagen zu reduzieren.
Was regelt die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung?
Durch die 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) werden Betreiber derartiger Anlagen unter anderem verpflichtet, bei der Errichtung und dem Betrieb den Stand der Technik anzuwenden und organisatorische Maßnahmen umzusetzen. Anlagen im Anwendungsbereich dieser Verordnung sind so auszulegen, zu errichten und zu betreiben, dass Verunreinigungen des Nutzwassers durch Mikroorganismen, insbesondere Legionellen, nach dem Stand der Technik vermieden werden.
Gemäß der 42. BImSchV sind diese Anlagen bei der zuständigen Behörde anzumelden. Dies kann bundeseinheitlich über die Internetseite "Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA-42.BV" erfolgen (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
In Bayern gibt eine Allgemeinverfügung vor, dass die Anzeige ausschließlich über dieses Portal erfolgen muss. Darüber hinaus enthält die 42. BImSchV Prüf- und Maßnahmenwerte für Konzentrationen von Legionellen im Nutzwasser. Die Regelungen der 42. BImSchV sollen zusammen mit Regelungen aus dem Gesundheits- und Trinkwasserbereich helfen, dass Legionellen-Risiko soweit wie möglich zu reduzieren.
Weiterführende Informationen
Links
- Allgemeinverfügung zur 42. BImSchV
- Präsentation zur Umsetzung der 42. BImSchV in Bayern (PDF, 502 KB)
- Verordnungstext der 42. BImSchV
- Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV - KaVKA-42.BV
- Legionellen bei Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (LfU)
- Legionellen - FAQ - Die am häufigsten gestellten Fragen (LGL)
- Legionellose (Robert-Koch-Institut)