Luftreinhaltepläne in Bayern
Nach gesetzlichen Vorgaben der Europäischen Union (siehe "Rechtliche Rahmenbedingungen für Luftreinhaltepläne" unter "Weiterführende Informationen") müssen die Mitgliedstaaten bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten von Luftschadstoffen Luftqualitätspläne (in Deutschland: Luftreinhaltepläne) mit geeigneten Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen erstellen.
In Bayern werden die Luftreinhaltepläne von den Regierungen in Zusammenarbeit mit den Kommunen erstellt. Abweichend davon sind kreisfreie Städte selbst für die Erstellung des Plans zuständig, wenn deren Einwohnerzahl 100 000 übersteigt. Die Öffentlichkeit wird bei der Erstellung beteiligt. Die Pläne werden nach Abwägung und Würdigung der eingegangenen Einwendungen von der zuständigen Behörde veröffentlicht. Die in den Luftreinhalteplänen vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind auf lokaler und kommunaler Ebene zu realisieren. Sie betreffen insbesondere den Verkehr, wie z. B.:
- Umweltzonen,
- Lkw-Durchgangsverkehr,
- Verkehrsmanagement (z. B. Güterverkehrszentren, City-Logistik, dynamische Verkehrssteuerung, Parkraummanagement),
- öffentlicher Personennahverkehr.
Maßnahmenpläne in Bayern
Grundlage für die Erstellung von Luftreinhalteplänen sind die Messwerte des Lufthygienischen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB). Es ermittelt EU-konform und repräsentativ für Bayern die Schadstoffbelastungen. Werden an einer dieser Messstationen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte festgestellt, muss die zuständige Behörde einen Luftreinhalteplan aufstellen, der die erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.
Sofern anderweitig Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten festgestellt werden (z. B. durch orientierende Messungen), muss die betroffene Kommune Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung ermitteln und umsetzen. Die Regierungen und das Landesamt für Umwelt unterstützen die Kommunen dabei fachlich.