Erteilung von Drehgenehmigungen
Film- und Fernsehaufnahmen des Gebäudes des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbtraucherschutz sowie fotografische Aufnahmen bedürfen einer Genehmigung. Ausgenommen sind Aufnahmen von Gebäuden und Anlagen, die sich an öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen befinden (§ 59 UrhG) und Aufnahmen zu privaten Zwecken von geringem Umfang.
Für die Erteilung von Drehgenehmigungen ist im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz das Referat Interne Dienstleistungen, behördliches Vorschlagswesen zuständig.
Kontaktdaten:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat 17
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
+49 89 9214-2565 / Fax +49 89 9214-2580
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