Schnappauf: TÜV-Ergebnisse liegen vor - Störfall Forsmark nicht übertragbar - Bayern untersucht weiter
Pressemitteilung Nr. 330/06
Datum: 08.08.2006
Der Störfallablauf im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark ist nach gegenwärtigem Kenntnis- und Überprüfungsstand auf die bayerischen Kernkraftwerke nicht übertragbar.
Bund muss auf Verbesserung des Informationsflusses hinwirken+++ Der Störfallablauf im schwedischen Kernkraftwerk Forsmark ist nach gegenwärtigem Kenntnis- und Überprüfungsstand auf die bayerischen Kernkraftwerke nicht übertragbar. Zu diesem Ergebnis kam der vom bayerischen Umweltministerium beauftragte TÜV Süddeutschland auf Basis der vom Bund übermittelten Unterlagen. Umweltminister Werner Schnappauf erklärte, die lückenlose Aufklärung von Ursache und Ablauf des Störfalls sowie die Prüfung seiner Übertragbarkeit auf bayerische Kernkraftwerke hätten höchste Priorität. Schnappauf forderte daher das für auswärtige Angelegenheiten der Kernenergie zuständige Bundesumweltministerium nachdrücklich auf, Detailinformationen über Ursache und Ablauf des Störfalls schnellstens für weitergehende Untersuchungen zu übermitteln und darauf hinzuwirken, dass der internationale Informationsfluss auf dem Gebiet der Kernenergie weiter verbessert wird. +++
Die Zusammenfassung der Stellungnahme des TÜV Süd im Wortlaut:
Zusammenfassend kommen wir aufgrund der vorstehenden Ausführungen zur Notstromversorgung der bayerischen Kernkraftwerke sowie der uns bisher vorliegenden Informationen zu dem Ergebnis, dass Spannungsimpulse und Überspannungen im Netz nicht zu einer vergleichbaren Beeinträchtigung der Notstromversorgung wie in der Anlage Forsmark 1 führen können, da die Notstromsysteme der bayerischen Kernkraftwerke sich hinsichtlich Konzeption und Aufbau von den Einrichtungen in der Anlage Forsmark 1 unterscheiden. Damit ist eine unmittelbare Übertragbarkeit der Ereignisse in der Anlage Forsmark 1 auf die bayerischen Kernkraftwerke nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gegeben. Für weitergehende bzw. abschließende Aussagen zur mittelbaren Übertragbarkeit sind weitere detaillierte und belastbare Informationen zum Ablauf und zur Ursache des Ereignisses in der Anlage Forsmark 1 erforderlich, wie sie üblicherweise im Rahmen einer Weiterleitungsnachricht gegeben werden.