Glauber: Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gemeinsam mit Kommunen
Erfolgsprojekt RZWas-Förderung wird fortgesetzt
Pressemitteilung Nr. 45/25
Die Kommunen in Bayern werden auch weiterhin bei den Pflichtaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kraftvoll unterstützt. Dazu werden die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zum 1. April nahtlos fortgeführt. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Die Förderung unserer Kommunen bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ist ein absolutes Erfolgsprojekt. Unser Ziel sind gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern. Mit der neuen Förderrichtlinie besteht für die kommenden Jahre Planungssicherheit für die Kommunen. Die Förderung ist ein wesentlicher Baustein für zukunftssichere Trink- und Abwasseranlagen in ganz Bayern. Die neuen Förderrichtlinien sollen dazu beitragen, das hohe Niveau kommunaler Investitionen in die Wasserinfrastruktur zu erhalten", so Glauber.
Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. Jährlich werden bis zu 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt. In den zurückliegenden vier Förderjahren wurde so die Sanierung von über 1.000 Kilometern Wasserleitung und rund 600 Kilometern Abwasserkanälen gefördert. Außerdem wurden die Kommunen beim erstmaligen Bau von rund 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren unterstützt.
Die neuen Richtlinien "RZWas 2025" werden zum 1. April 2025 in Kraft treten. Sie gelten bis zum 31. Dezember 2028. Fördersystematik und Förderverfahren werden grundsätzlich beibehalten. Eine zentrale Neuerung ist beispielsweise der neue Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung. Damit soll die Zusammenarbeit der Kommunen ausgebaut werden. Zusätzlich werden die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) verändert. Daneben wird die Förderpauschale für Verbundleitungen und Verbundkanäle auf einheitlich 200 Euro pro Meter angehoben bei einer gleichzeitigen Deckelung auf maximal 70 Prozent der Ausführungskosten. Das schafft einen Anreiz für Kommunen, Verbundleitungen zu errichten und sich damit insbesondere bei der Wasserversorgung mit anderen Kommunen zu vernetzen und so die Versorgungssicherheit vor Ort weiter zu verbessern. Die Anpassungen in der RZWas sollen helfen, die Auszahlungen weiter zu beschleunigen. Dazu soll ebenfalls beitragen, dass im Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung einmalig der Schwerpunkt zugunsten der Wasserversorgungsanlagen verändert wird. Dadurch können statt bisher 66 Millionen Euro im Jahr 2025 bis zu 99 Millionen Euro investiert werden. Der Nachtragshaushalt wird vom Bayerischen Landtag beschlossen.
Die Fortführung der RZWas bietet den Kommunen in Bayern außerdem attraktive Fördermöglichkeiten und damit die Chance, ihre Gewässer klimaresilient zu gestalten. Hochwasserschutz, Starkregenvorsorge oder die Umgestaltung von kommunalen Gewässern zu klimaangepassten und ökologisch wertvollen Lebensräumen für Menschen und die Artenvielfalt stellen die wichtigsten Säulen des Förderprogramms im nichtstaatlichen Wasserbau dar. Mit Fortführung der RZWas werden in den nächsten Jahren weitreichende Angebote für die vielfältigen Pflichtaufgaben an Gewässern in der Zuständigkeit der bayerischen Kommunen angeboten.