Verzehrsempfehlung für Zimt und zimthaltige Produkte
Pressemitteilung Nr. 383/06
Datum: 19.10.2006
Verbraucher sollten Zimt nur sparsam verwenden und zimthaltige Lebensmittel wie z.B. Zimtsterne nur maßvoll verzehren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet.
Verbraucher sollten Zimt nur sparsam verwenden und zimthaltige Lebensmittel wie z.B. Zimtsterne nur maßvoll verzehren. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat das gesundheitliche Risiko, das von Cumarin in zimthaltigen Lebensmitteln ausgehen kann, bewertet. In dem dazu veröffentlichten BfR-Gutachten heißt es: Verbraucher sollten beim Verzehr von Zimt zurückhaltend sein. Insbesondere Kleinkinder sollten Zimtgebäck deshalb in der Vorweihnachtszeit nur in Maßen verzehren. Legt man die dem BfR Anfang Oktober 2006 vorliegenden Cumaringehalte von Zimtgebäck zugrunde, kann die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge für Kleinkinder zum Beispiel schon durch wenige Zimtsterne ausgeschöpft sein, wenn diese die höchsten gemessenen Gehalte an Cumarin enthalten. Weitere Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln können auf den Internetseiten des BfR unter http://www.bfr.bund.de eingesehen werden.Auf dieser Grundlage haben sich Länder und Bund auf Verzehrsempfehlungen verständigt. Die Kriterien wurden von Niedersachsen erarbeitet und vom BfR heute bestätigt. Bei Einhalten dieser Empfehlungen bestehen keine gesundheitlichen Bedenken.
Kinder können pro Tag eines der folgenden zimthaltigen Lebensmittel verzehren:
4 Zimtsterne à 5,6 Gramm
1 Lebkuchen à 30 Gramm
Milchreis mit Zimt und Zucker 200 Gramm
2 Müsliriegel à 35 Gramm
Fertig-Müsli 75 Gramm
Erwachsene können pro Tag eines der folgenden zimthaltigen Lebensmittel verzehren:
8 Zimtsterne à 5,6 Gramm
2 Lebkuchen à 30 Gramm
Milchreis mit Zimt und Zucker 200 Gramm
2 Müsliriegel à 35 Gramm
Fertig-Müsli 100 Gramm
Bayerische Lebensmittelkontrolleure haben Proben verschiedener zimthaltiger Lebensmittel im Handel genommen, die derzeit am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit untersucht werden. Sollten dabei Cumarin-Werte festgestellt werden, bei denen eine Gesundheitsgefährdung anzunehmen ist, werden diese Lebensmittel unverzüglich vom Markt genommen und die Verbraucher informiert. Die Bewertung der Gesundheitsschädlichkeit wird dabei am Schutzbedürfnis der Kinder ausgerichtet.
Bund und Länder haben Kontakt zu den Wirtschaftsunternehmen aufgenommen, die Zimt verarbeiten, um zeitnah auf eine deutliche Minimierung von Cumarin in Lebensmitteln hinzuwirken.
Der üblicherweise im Handel befindliche Zimt (Cassia-Zimt) enthält Cumarin, einen natürlichen Aromastoff, der in vielen Pflanzen vorhanden ist. Aufgenommen wird das meiste Cumarin durch den direkten Verzehr von Zimt und zimthaltigen Lebensmitteln. Laut BfR kann zu viel Cumarin bei empfindlichen Menschen zu Leberschäden führen. Die Leber kann sich aber regenerieren, wenn kein Cumarin mehr verzehrt wird. Cumarinarm ist hingegen Ceylon-Zimt. Dieser hat zwar einen sehr geringen Marktanteil, ist aber z.B. über Apotheken erhältlic