Bernhard: Kinder müssen spielen - Kinderlärm gehört zum Wohnen
Pressemitteilung Nr. 138/08
Zu mehr Toleranz gegenüber spielenden Kindern hat Umwelt- und Gesundheitsminister Otmar Bernhard aufgerufen angesichts von Medienberichten über zunehmende Klagen gegen Kindergärten.
Zu mehr Toleranz gegenüber spielenden Kindern hat Umwelt- und Gesundheitsminister Otmar Bernhard aufgerufen angesichts von Medienberichten über zunehmende Klagen gegen Kindergärten. Auch wenn 20 Kinder auf einen Fleck ganz schön laut sein können: Kinder brauchen Platz und müssen auch draußen spielen dürfen. Lärm spielender Kinder gehört zum sozialen Leben und ist untrennbarer Bestandteil des Wohnens. Meist sind die Spielzeiten draußen ja auch zeitlich begrenzt. Zugleich appellierte Bernhard an Eltern und Träger von Kindergärten, mit dem Betrieb des Kindergartens verbundenen technischen Lärm zu reduzieren und ein Miteinander mit den Anwohnern zu finden. Häufig stört gar nicht der Kinderlärm selbst, sondern der Begleitlärm, wie zusätzliche Verkehrs-Stoßzeiten, weil viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen und abholen, erläuterte Bernhard. Dort, wo es die Entfernung erlaubt, sollten Kinder auch mal mit dem Rad in den Kindergarten gebracht werden. Damit werden nicht nur die Ohren der Nachbarn geschont, sondern die Eltern tun einiges für die eigene Gesundheit und die Umwelt und die Kinder lernen gesunden und nachhaltigen Lebensstil vom großen Vorbild.
Grundsätzlich gilt: Kinderspielsplätze oder Außenspielflächen sind auch in einem reinen oder einem allgemeinen Wohngebiet zulässig; die mit einer bestimmungsgemäßen Nutzung solcher Einrichtungen verbundenen Beeinträchtigungen sind von Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen. Nach einem aktuellen Urteil des VG München gehörten Kindergärten und Kinderspielplätze sogar in die unmittelbare Nähe von Wohnbebauung; nur so werde den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Betreuungspersonen Rechnung getragen. Der von Kindergärten ausgehende Lärm als typische Begleiterscheinung kindlichen Verhaltens sei den Bewohnern der Wohngebiete in höherem Maße zuzumuten als er generell in Wohngebieten zulässig wäre.