Glauber: Mehr Verbraucherschutz bei automatischen Vertragsverlängerungen gefordert
Neuregelung soll auch für Altverträge gelten
Pressemitteilung Nr. 16/21
Bayern setzt sich auf Bundesebene für mehr Verbraucherschutz bei Verbraucherverträgen ein. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu fairen Verbraucherverträgen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr Schutz insbesondere bei Verträgen mit automatischer Verlängerung. Es kann nicht sein, dass Verbraucher – sei es beim Handyvertrag, sei es beim Fitnessstudio – regelmäßig durch Laufzeiten von zwei Jahren mit automatischer Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate gebunden werden und nur unter erschwerten Bedingungen kündigen können. Deshalb ist es richtig, dass nach dem Gesetzentwurf Verbraucher künftig vor Ablauf der Kündigungsfrist benachrichtigt werden müssen und sich die Kündigungsfrist auf einen Monat verkürzt. Aber die meisten Verbraucher stecken in Altverträgen, die der Gesetzentwurf der Bundesregierung leider bislang ausnimmt. Wir haben daher im Bundesrat einen Vorschlag für eine Regelung eingebracht, die dafür sorgt, dass auch bei Bestandsverträgen die stärkeren Schutzrechte greifen. Alle Verbraucher sollen von dem neuen Gesetz profitieren. Die Länder konnten wir davon im Bundesrat schon überzeugen - jetzt ist die Bundesregierung am Zug."
Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung zu fairen Verbraucherverträgen sieht umfassende Regeln für mehr Verbraucherschutz vor: Insbesondere mehr Schutz vor zu langen Laufzeitvereinbarungen bei bestimmten Dauerschuldverhältnissen wie etwa Mobilfunkverträgen sowie mehr Schutz vor telefonisch aufgedrängten Verträgen und unerlaubter Telefonwerbung. Ziel des Gesetzesvorhabens der Bundesregierung ist es, die Position der Verbraucher gegenüber der Wirtschaft zu stärken und faire Verbraucherverträge zu fördern. Die Länder haben in der 1000. Bundesratssitzung am 12. Februar 2021 beschlossen, dieses Ziel zu unterstützen, sehen jedoch weiteren Änderungsbedarf. Beispielsweise sollen Verbraucher auch im gesamten Sport- und Freizeitbereich wie etwa bei Fitnessstudioverträgen vor zu langen Vertragslaufzeiten geschützt werden.
Das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat sich im Rahmen des Bundesratsverfahrens insbesondere dafür eingesetzt, dass die Neuregelungen im Bereich der stillschweigenden Vertragsverlängerung auch für Bestandsverträge gelten sollen. Automatische Vertragsverlängerungen um 12 Monate schränken die Möglichkeiten der Verbraucher ein, auf Veränderungen der persönlichen Umstände oder der Qualität der angebotenen Leistungen zeitnah zu reagieren. "Daher ist es nur ein Gebot der Fairness, wenn alle Verbraucher – egal ob Neukunden oder Altkunden – rechtzeitig auf den Ablauf der Kündigungsfrist hingewiesen werden und von einer verkürzten Kündigungsfrist profitieren", so Glauber.