Glauber: Mehr Naturschutz im Wald
Verbesserte Fördermöglichkeiten im Vertragsnaturschutz
Pressemitteilung Nr. 01/21
Der Freistaat wird private und kommunale Waldbesitzer künftig bei der Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen im Wald noch besser unterstützen. Dazu werden 2021 die Fördersätze erhöht und das Programm gleichzeitig um neue Maßnahmen erweitert. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Unser Ziel ist klar: Der Vertragsnaturschutz im Wald soll auf 6 Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes ausgedehnt werden. Das entspricht einer Fläche von rund 100.000 Hektar. Gesunde und biologisch vielfältige Wälder sind wichtige Pfeiler im Kampf gegen den Klimawandel. Mit einem nochmals attraktiveren Programm wollen wir möglichst viele Waldbesitzer für den Naturschutz gewinnen. Gleichzeitig können wir damit die Waldbesitzer in dieser auch für sie sehr schwierigen Zeit kraftvoll unterstützen. Der große Gewinner ist die Artenvielfalt im Wald. Beispielsweise sorgen die erhöhten Fördersätze für den arbeitsaufwändigen Erhalt der Mittelwälder dafür, dass dieses bundesweit einmalige Eldorado der Artenvielfalt in Franken erhalten bleibt." Daneben wird bundesweit erstmals die Maßnahme "Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen" eingeführt, die eine ökologische Alternative zur arbeits- und kostenintensiven Räumung von Schadflächen nach einem Windwurf darstellt. Darüber hinaus werden zukünftig auch Altholzinseln gefördert.
Im Jahr 2020 haben bereits über 1.900 Waldbesitzer am Programm teilgenommen und eine Förderung in Höhe von rund 8,4 Millionen Euro erhalten, ein Höchststand seit Einführung des Programms vor 15 Jahren. Das Vertragsnutzschutzprogramm Wald honoriert freiwillige Leistungen von Waldbesitzern bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder, beispielsweise der Erhalt wertvoller Strukturen wie Horst- oder Höhlenbäume oder Totholz.
Die Antragstellung ist vom 18. Januar 2021 bis zum 31. Mai 2021 möglich. Nähere Informationen erhalten private und kommunale Waldbesitzer bei den unteren Naturschutzbehörden sowie den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Weitere Informationen zum VNP Wald im Internet unter