Glauber: Bund soll "Sinneserbe" schützen
Freistaat bringt Bundesratsinitiative auf den Weg
Pressemitteilung Nr. 116/22
Mit einer neuen Bundesratsinitiative, die der Ministerrat heute beschlossen hat, will der Freistaat das "Sinneserbe" in Bayern und Deutschland schützen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Jede Region hat ihre spezifischen Bräuche und kulturellen Wurzeln. Zur Kultur und Identität Bayerns zählen auch ortsübliche und identitätsstiftende Gerüche und Geräusche. Brotbacken oder Bierbrauen, Kirchen- oder Kuhglocken, Heimat kann man riechen und hören. Dieses heimatliche Sinneserbe wollen wir bewahren. Das Kulturgut Sinneserbe soll deshalb in besonderer Weise bundesweit geschützt werden können. Wir brauchen eine entsprechende Ermächtigung im Bundesrecht, damit jedes Bundesland seine speziellen Kulturgüter unter Schutz stellen kann. So können wir die kulturelle Vielfalt in allen Regionen Deutschlands erhalten." Durch eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll, ähnlich wie in Frankreich, der gesetzliche Rahmen dafür geschaffen werden, dass die für das Landleben typischen und identitätsstiftenden regionalen Gerüche und Geräusche unter besonderen Schutz gestellt werden können. Jedes Bundesland hätte dann die Möglichkeit, entsprechende Kulturgüter individuell zu bestimmen, die in bestimmten Regionen für die traditionelle Lebens- und Wirtschaftsweise typisch sind und im hergebrachten Maß dort nicht als erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen gelten.
Ziel ist es, Rechtsstreitigkeiten mit bereits langjährig ortsansässigen landwirtschaftlichen oder handwerklichen Betrieben über die für das Landleben ortsüblichen und identitätsstiftenden Gerüche und Geräusche, wie etwa das morgendliche Krähen eines Hahns, zu vermeiden. So können Verwaltungen und Gerichte effizient entlastet werden. Die Bundesratsinitiative geht zurück auf einen Beschluss des Bayerischen Landtags.