Glauber: Bayerische Behörden sollen klimaneutral einkaufen
Neuer Leitfaden vorgelegt
Pressemitteilung Nr. 126/20
Ein neuer Leitfaden unterstützt Bayerns Behörden dabei, beim Einkaufen auf klimafreundliche und ressourcenschonende Waren und Dienstleistungen zurückzugreifen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte anlässlich der Veröffentlichung heute in München: "Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir haben ein klares Ziel: Der Freistaat soll bis spätestens 2050 klimaneutral sein. Auf diesem Weg wollen wir alle Akteure der öffentlichen Hand mitnehmen und sie bestmöglich unterstützen. Der Leitfaden zeigt, wie öffentliche Auftraggeber gezielt umwelt- und klimafreundliche Waren einkaufen können. Behörden sind große Auftraggeber: Sie kaufen Bürobedarf, Technik und Verpflegung ein und vergeben viele Aufträge. Unser neuer Leitfaden ist ein praktischer Wegweiser, wie Klimaschutz und Nachhaltigkeit bei Einkauf, Anschaffungen sowie im täglichen Verwaltungshandeln zur Richtschnur werden können. Ein Beispiel ist der Verzicht auf Einwegplastik. Mit dem Ratgeber setzen wir einen weiteren Baustein der Bayerischen Klimaschutzoffensive um und stärken die Vorbildfunktion unserer bayerischen Verwaltung." Bund, Länder und Kommunen in Deutschland beschaffen jährlich Waren und Dienstleistungen im Wert von über 350 Milliarden Euro. Diese reichen von Bürobedarf und Computern über Textilien bis hin zu Reinigungs- oder Verpflegungsdienstleistungen.
Der Leitfaden, den das Bayerische Landesamt für Umwelt im Auftrag des Umweltministeriums entwickelt hat, stellt Informationen zu verschiedenen Produktgruppen und passende Ausschreibungskriterien zur Verfügung und gibt Tipps und Hilfestellungen zur praktischen Umsetzung. Dabei orientiert sich der Leitfaden an den einzelnen Phasen des Vergabeverfahrens. Die Behörden können so noch zielgerichteter zum Klima- und Ressourcenschutz beitragen.
Der Leitfaden Umwelt- und Klimaschutz in Behörden steht ab sofort online zur Verfügung unter https://www.bestellen.bayern.de/shoplink/lfu_all_00123.htm