Glauber: Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten ausbauen
Bundesratsinitiative steht zur Abstimmung
Pressemitteilung Nr. 13/23
Mit einer bayerischen Bundesratsinitiative, über die am Freitag im Bundesrat abgestimmt wird, soll der Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter beschleunigt werden. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Wir wollen den Ausbau aller erneuerbarer Energien deutlich voranbringen. Die derzeitige Energiekrise infolge des brutalen Angriffskriegs in der Ukraine sowie der Klimaschutz erfordern einen zügigen Ausbau erneuerbarer Energien. Energiesouveränität ist zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Ziel der Bundesratsinitiative ist es, Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten leichter zu ermöglichen. Wir wollen den Ausbau erneuerbarer Energien im Einklang mit dem Hochwasserschutz weiter forcieren." Mit der Bundesratsinitiative soll das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes angepasst werden. Das soll den Weg ebnen für eine Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen durch die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden nach einer Prüfung des jeweiligen Einzelfalls.
Nach der geltenden bundesrechtlichen Rechtslage lassen sich Freiflächen-Photovoltaikanlagen in einem festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet praktisch kaum realisieren. Denn die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich bedarf nach der aktuellen Gesetzeslage der Durchführung einer Bauleitplanung. Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans im Außenbereich im Überschwemmungsgebiet ist aber derzeit grundsätzlich untersagt und auch die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmen liegen in der Praxis meist nicht vor. Die derzeit geltende Verhinderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Überschwemmungsgebieten ist aber fachlich häufig nicht gerechtfertigt, da Gründe des Hochwasserschutzes der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in vielen Fällen nicht entgegenstehen. Denn die Anlagen führen oftmals nicht zu einer Versiegelung des Bodens und verhindern damit auch nicht das Versickern von Hochwasser. Auch der Hochwasserabfluss wird durch die meisten Anlagen nicht beeinträchtigt.