Glauber: Bayerns Gemeinden sollen blühen
Schecks an rund 100 neue Starterkit-Kommunen überreicht
Pressemitteilung Nr. 131/23
Bayern setzt im Rahmen des Blühpakts Bayern vielfältige Maßnahmen für mehr Arten- und Insektenschutz um. Zum 2. Mal hat das Bayerische Umweltministerium jetzt rund 100 Gemeinden aus ganz Bayern das "Starterkit – Blühende Kommunen" zur Verfügung gestellt. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte bei der Scheckübergabe im Rahmen der Blüh-Kooperationen heute in München: "Wir brauchen einen Booster für den Artenschutz. Kommunen haben beim Artenschutz eine Schlüsselposition: Sie sind die zentrale Schnittstelle zwischen Bürger, Wirtschaft, Landwirtschaft und Staat. Die Gemeinden pflegen zahlreiche Flächen wie Straßenbegleitgrün, Parks und Flächen vor öffentlichen Gebäuden. Für heimische Wildbienen, Schmetterlinge, Käfer und andere Insekten sind naturnahe und insektenfreundliche Flächen lebenswichtig. Der Erfolg unseres Starterkits zeigt: Bayerns Gemeinden sind Vorbild gesellschaftlichen Handelns und starke Partner im Blühpakt. Wir arbeiten mit Ihnen bei der naturnahen und insektenfreundlichen Gestaltung ihrer Flächen zusammen. Dafür setzen wir vor allem auf Beratung und stellen erneut 500.000 Euro zur Verfügung." Die Kommunen müssen ausreichend große Flächen zur Verfügung stellen und diese entsprechend der fachlichen Anforderungen über mindestens fünf Jahre insektenfreundlich gestalten, erhalten und pflegen. Im Rahmen der ersten Starterkit-Runde sind rund 350.000 Quadratmeter neuer Blühflächen entstanden – das entspricht 50 blühenden Fußballfeldern.
Jedes Starterkit besteht aus individueller fachlicher Beratung und Hilfe bei der Öffentlichkeitsarbeit. Ergänzend erhält jede Kommune eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5.000 Euro. An allen Regierungen gibt es einen Blühpakt-Berater bzw. eine Blühpakt-Beraterin. Diese Experten kommen zur Beratung in die Starterkit-Kommunen. Ziel ist die Schaffung von insektenfreundlichem Lebensraum durch eine naturnahe Gestaltung von Flächen und Außenanlagen. Bewerben konnten sich alle bayerischen Kommunen, die nicht bereits an der ersten Runde "Starterkit – 100 blühende Kommunen" teilgenommen haben. Die eingegangenen Bewerbungen wurden von den Jurys der jeweils zuständigen Regierung bewertet.
Der Blühpakt Bayern ist in den fünf Jahren seit seiner Gründung zu einer bayernweit bekannten Marke für den Schutz heimischer Insekten geworden. Seit 2018 wurde der Blühpakt mit verschiedenen Initiativen stetig weiterentwickelt: Neben dem "Starterkit – Blühende Kommune" sind insbesondere die Auszeichnung "Blühender Betrieb" sowie die "Blühpakt-Allianzen" wichtige Säulen des Blühpakts. Die Auszeichnung "Blühender Betrieb" und "Blühender Golfplatz" vergibt das Umweltministerium an Institutionen und Golfplätze, die ihre Außenflächen mit bienenfreundlichen Stauden, Hecken, Blumenwiesen und vielfältigen Überwinterungsstrukturen gestalten sowie auf chemische Pflanzenschutzmittel und torfhaltige Substrate verzichten.
Weitere Informationen sind abrufbar unter www.bluehpakt.bayern.de.
Folgende Kommunen wurden für das 2. "Starterkit – Blühende Kommune" ausgewählt:
Mittelfranken:
- Stadt Abenberg
- Markt Ammerndorf
- Stadt Bad Windsheim
- Markt Burghaslach
- Gemeinde Burgthann
- Gemeinde Dietersheim
- Stadt Greding
- Markt Heroldsberg
- Markt Roßtal
- Stadt Rothenburg ob der Tauber
- Gemeinde Weihenzell
- Markt Wendelstein
- Gemeinde Wörnitz
Niederbayern:
- Gemeinde Aholming
- Gemeinde Buch a.Erlbach
- Stadt Deggendorf
- Gemeinde Drachselsried
- Stadt Eggenfelden
- Gemeinde Haibach
- Markt Mallersdorf-Pfaffenberg
- Gemeinde Moos
- Gemeinde Moosthenning
- Gemeinde Neuburg a.Inn
- Gemeinde Niederviehbach
- Stadt Osterhofen
- Gemeinde Parkstetten
- Markt Reisbach
- Gemeinde Geiersthal
Oberbayern:
- Stadt Altötting
- Gemeinde Aying
- Gemeinde Wackersberg
- Gemeinde Feldkirchen-Westerham
- Markt Gaimersheim
- Markt Gars a.Inn
- Gemeinde Greifenberg
- Gemeinde Karlsfeld
- Gemeinde Tyrlaching
- Gemeinde Maisach
- Stadt Neuburg a.d.Donau
- Gemeinde Penzing
- Gemeinde Saaldorf-Surheim
- Gemeinde Taufkirchen (Vils)
- Markt Wolnzach
- Gemeinde Wörth
Oberfranken:
- Stadt Baunach
- Markt Burgebrach
- Markt Gößweinstein
- Stadt Kronach
- Gemeinde Litzendorf
- Stadt Marktredwitz
- Markt Pretzfeld
- Stadt Pottenstein
- Gemeinde Speichersdorf
- Stadt Teuschnitz
- Gemeinde Untersteinach
- Markt Wiesenttal
Oberpfalz:
- Markt Beratzhausen
- Stadt Dietfurt a.d.Altmühl
- Stadt Eschenbach i.d.OPf.
- Markt Eschlkam
- Markt Eslarn
- Markt Fuchsmühl
- Gemeinde Kümmersbruck
- Stadt Nabburg
- Gemeinde Neukirchen b.Sulzbach-Rosenbg.
- Gemeinde Teunz
- Markt Parkstein
- Gemeinde Stadlern
- Gemeinde Sinzing
- Markt Tännesberg
- Gemeinde Thalmassing
- Stadt Waldsassen
Schwaben:
- Markt Altenstadt
- Stadt Bad Wörishofen
- Stadt Dillingen a.d.Donau
- Stadt Harburg (Schwaben)
- Gemeinde Horgau
- Gemeinde Langenneufnach
- Gemeinde Langweid a.Lech
- Markt Mering
- Stadt Neusäß
- Stadt Nördlingen
- Gemeinde Schwangau
- Gemeinde Syrgenstein
- Gemeinde Balzhausen
- Gemeinde Wiedergeltingen
Unterfranken:
- Gemeinde Altertheim
- Stadt Arnstein
- Gemeinde Bieberehren
- Stadt Bischofsheim i.d.Rhön
- Gemeinde Ebelsbach
- Stadt Haßfurt
- Gemeinde Hausen
- Gemeinde Kahl a.Main
- Stadt Karlstadt
- Markt Kreuzwertheim
- Stadt Obernburg a.Main
- Gemeinde Tauberrettersheim
- Gemeinde Unterpleichfeld
- Gemeinde Veitshöchheim
- Markt Zeitlofs