Glauber: Weidewirtschaft braucht Wolfsmanagement
Bund muss liefern
Pressemitteilung Nr. 141/22
Für den Erhalt der Weidewirtschaft braucht das Wolfsmanagement erweiterte rechtliche Instrumente. Diese muss der Bund jetzt liefern, betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute in München: "Wir stehen fest an der Seite der Weidewirtschaft, der Schafhalter und Alm- und Alpbewirtschafter in Bayern. Wir setzen uns für Rechtsänderungen ein, die den Weidetierhaltern helfen. Seit Jahren fordern wir vom Bund die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz. Nur so kann die in der FFH-RL vorgesehene Möglichkeit der Bestandsregulierung realisiert werden. Jetzt ist der Bund gefordert. In Bayern leistet die Weidewirtschaft einen unbezahlbaren Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und zum Artenschutz. Durch die steigende Zahl an Wolfsübergriffen wird der Druck auf die Almbauern zu groß. Das darf der Bund nicht länger ignorieren. Ich will nicht, dass wegen des Wolfs auf unseren Almen das Licht ausgeht. Ein hoher Verlust bei der Biodiversität und der Artenvielfalt wäre die Folge. Der Wolf darf nicht länger als gefährdet eingestuft werden." Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht vor, den Ländern ein regional differenziertes Bestandsmanagement zu ermöglichen. Hierbei dürfe es nicht nur bei der Ankündigung bleiben, so Glauber.
Gleichzeitig entwickelt der Freistaat das Wolfsmanagement weiter. Aktuell wird an einer weiteren Professionalisierung bei den Rissbegutachtungen vor Ort gearbeitet. Zudem soll das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in die Genanalyse eingebunden werden. Damit soll in Bayern der genetische Nachweis, ob überhaupt ein Wolf aktiv war, deutlich beschleunigt und die Arbeit des Senckenberg-Instituts, auf das sich Bund und Länder als Referenzlabor festgelegt haben, ergänzt werden. Darüber hinaus intensiviert Bayern die Zusammenarbeit mit den Nachbarländern im Alpenraum. Hier wird im Rahmen der Arge Alp ein länderübergreifendes Wolfsmonitoring eingeführt.