Glauber: Neue Tierheim-Förderrichtlinie stellt Förderung über 2022 hinaus sicher
Wichtiger Baustein zur Stärkung des Tierschutzes in Bayern
Pressemitteilung Nr. 192/22
Die finanzielle Förderung von Tierheimen in Bayern wird über 2022 hinaus verstetigt. Im Jahr 2023 sind dafür bayernweit voraussichtlich Mittel von 2 Millionen Euro verfügbar. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte zur neuen Tierheim-Förderrichtlinie heute in München: "Die Unterstützung von Tierheimen ist ein wichtiger Beitrag zum Tierschutz. Tierheime helfen Tieren in Not jeden Tag schnell und unbürokratisch. Mit der Fortsetzung des Förderprogramms schaffen wir eine nachhaltige Verbesserung für die Unterbringung von Heimtieren in bayerischen Tierheimen. Mit dem Förderprogramm können die Tierheime langfristig planen und wichtige Projekte zum Schutz der Tiere umsetzen. Mein Dank gilt besonders den ehrenamtlichen Helfern vor Ort, die sich mit großem Engagement für den Tierschutz in Bayern einsetzen."
Der Freistaat bezuschusst im Rahmen des Förderprogramms Zuwendungen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen, für Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime und zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen. Die neue Förderrichtlinie sieht deutlich höhere Pauschalen für Vermittlungsaktivitäten sowie für Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen vor. Zudem wurde der Stichtag für die Antragstellung auf den 30. April des jeweiligen Jahres festgesetzt, insbesondere um die Abwicklung von Baumaßnahmen im jeweiligen Kalenderjahr vor Einbruch der kalten Jahreszeit besser ermöglichen zu können. Im Zuge der Überarbeitung der Förderrichtlinie wurden die erforderlichen Antragsunterlagen außerdem stark vereinfacht. Das Förderverfahren wird dadurch für Antragsteller komfortabler und leichter. Die neue Förderrichtlinie wird zum 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Das Förderverfahren wird weiterhin einheitlich für ganz Bayern durch die Regierung von Oberfranken betreut.
Die neue Richtlinie sowie Antragsunterlagen werden auf der Homepage der Regierung von Oberfranken zur Verfügung gestellt unter Tierheim; Beantragung einer Förderung - Regierung von Oberfranken (bayern.de).