Glauber: Rechtliche Möglichkeiten beim Wolf müssen erweitert werden
Bayern will weiter Druck machen
Pressemitteilung Nr. 196/23
Der Freistaat wird sich auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf einsetzen. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute im Anschluss an die Umweltministerkonferenz (UMK): "Almwirtschaft und Weidetierhalter sind wichtige Partner für Artenvielfalt und Lebensräume in der Kulturlandschaft. Sie brauchen beim Umgang mit dem Wolf volle Unterstützung. Die Beschlüsse der UMK können nur ein erster Schritt sein. Weitere Rechtsänderungen sind notwendig. Hier sind Bund und EU gefordert. Insbesondere muss der Bund endlich die FFH-Richtlinie vollständig umsetzen. Das macht den Weg frei für ein regional differenziertes Bestandsmanagement. Auch ein Einsatz bei der EU für eine Absenkung des Schutzstatus des Wolfs ist erforderlich. Die aktuelle Situation ist unbefriedigend. Wir werden beim Thema Wolf weiter Druck machen." Die Umweltministerkonferenz hat über das Thema Wolf und insbesondere über Vorschläge des Bundes beraten und dazu Beschlüsse gefasst.
Daneben hat sich die UMK auf Antrag Bayerns gegen vom Bund geplante Mittelkürzungen bei der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ausgesprochen. Anlass dafür sind Pläne des Bundes, die im Rahmen der GAK Kürzungen von rund 290 Millionen Euro vorsehen. Dies würde in vielen Ländern zu Herausforderungen bei der Finanzierung zentraler Naturschutzprojekte führen. In Bayern wären davon beispielsweise der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege betroffen.