Glauber: Tiertransporte in Drittstaaten - Umweltministerium legt Liste vor
Neue Zentralstelle wird eingerichtet
Pressemitteilung Nr. 30/19
Tiertransporte nur noch gemeinsam mit Tierschutz: Aus Bayern sollen in Zukunft Tiere in bestimmte Drittstaaten nur noch transportiert werden, wenn nachgewiesen wird, dass auf der gesamten Transportroute die Anforderungen der EU-Tiertransportverordnung eingehalten werden. Das Umweltministerium hat eine Liste von 17 Staaten erarbeitet, bei denen erhebliche Zweifel bestehen, dass die deutschen Tierschutzstandards durchgehend beim Transport bis zum Zielort der Tiere eingehalten werden. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: "Tierschutz endet nicht an der Landesgrenze. Tiertransporte müssen tierschutzgerecht sein. Unsere Amtstierärzte brauchen handfeste Kriterien, ob Transportrouten in Transit- und Zielländern außerhalb der EU diese Bedingung erfüllen. Transportrouten ohne durchgehend belegbare Versorgungsmöglichkeiten sind künftig tabu. Transportplanungen, Adressen und Navigationsdaten müssen plausibel und nachprüfbar sein. Nur dann können Tier-Exporte genehmigt werden. Wir schaffen eine neue zentrale Stelle für ganz Bayern, die Informationen zu Transportrouten bündelt und den Veterinärämtern einheitliche Empfehlungen gibt. Daneben werden wir auch die Haltungs- und Schlachtbedingungen in diejenigen Drittstaaten aufmerksam beobachten, die mit Tierschutzverstößen in Zusammenhang gebracht werden. Ich hoffe, dass sich nun möglichst viele Bundesländer zum Schutz der Tiere diesem bayerischen Vorgehen anschließen."
Die Liste umfasst derzeit Transporte in folgende Staaten: Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan, Usbekistan.
Bayern dringt darüber hinaus auf eine bundeseinheitliche Lösung. "Zusammen mit dem Bund werden wir klären, ob in diese Drittstaaten überhaupt noch Tiertransporte stattfinden sollen. Der Bund hat das Thema jetzt auf die Agenda gesetzt. Das ist zu begrüßen und führt hoffentlich schnellstmöglich zu einheitlichen Regelungen im Sinne des Tierschutzes", so Glauber. Da nach einem aktuellen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schleswig die Ausstellung von tierseuchenrechtlichen Vorzeugnissen unabhängig von der tierschutzrechtlichen Situation beim Transport in bestimmte Drittländer zu sehen ist und nicht aufgrund tierschutzrechtlicher Bedenken verweigert werden kann, ist eine bundeseinheitliche Lösung an dieser Stelle umso wichtiger. Deshalb soll es zum Tierschutz im Zusammenhang mit Tiertransporten einen Antrag Bayerns bei der anstehenden Agrarministerkonferenz geben.
Künftig sollen in Bayern alle von Exporteuren angegebenen Abladeorte in Drittstaaten konsequent überprüft und mit Fahrtenbüchern und Navigationsdaten abgeglichen werden. Insbesondere für die Transportstrecke in die zentralasiatischen Staaten sind nach den dem Umweltministerium vorliegenden Erkenntnissen in Russland östlich von Moskau ausreichende Versorgungsmöglichkeiten der Tiere bisher nicht belegt.
Die bei der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen angesiedelte Dachstelle "Export" soll für alle bayerischen Veterinärämter eine zentrale Datenbank aufbauen, um die Transportprüfungen durch die Behörden vor Ort zu erleichtern und zu vereinheitlichen. Gesammelt werden sollen etwa gesicherte und nachvollziehbare Angaben über Entlade- und Versorgungsbedingungen in kritischen Drittstaaten.
Die Neuregelungen bei der Abfertigung von Tiertransporten betreffen derzeit 17 Drittstaaten mit aus Tierschutzsicht kritischen Transportbedingungen in diese Staaten. Sie beruhen auf Auswertungen anlässlich eines Runden Tischs im Umweltministerium, an dem neben Vertretern aus den Bereichen des Tierschutzes, der Amtstierärzte und der kommunalen Spitzenverbände auch Vertreter des Bauernverbandes, der Landwirtschaft und des Viehhandels teilgenommen haben.
Die Genehmigung von Tiertransporten ist stets eine Einzelfallentscheidung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Das Umweltministerium hat für die Behörden vor Ort entsprechende Vollzugshinweise erarbeitet. Grundsätzlich sind die Transportunternehmen verpflichtet, auf der gesamten Route tierschutzkonforme Transportbedingungen sicherzustellen.
Weitere Informationen im Internet unter www.stmuv.bayern.de