Glauber: Lokales Wildtiermanagement wird gestärkt
Digitaler Runder Tisch zum Wolf im Nürnberger Land
Pressemitteilung Nr. 31/21
In einer Videokonferenz hat sich heute Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber mit Verantwortlichen aus der Region Nürnberger Land zum Thema Wolf ausgetauscht – allen voran mit Landrat Armin Kroder, dem Bürgermeister von Neuhaus a.d. Pegnitz, Josef Springer, und dem Regierungspräsidenten von Mittelfranken, Dr. Thomas Bauer. Glauber betonte im Nachgang dazu: "Es war ein gutes und offenes Gespräch. Beim Umgang mit dem Wolf ist klar: Die Sicherheit der Menschen steht an erster Stelle. Wir müssen in der Region den Blick aber auch auf die Weidetierhaltung richten. Mein Dank gilt den Weidetierhaltern und den Verantwortlichen vor Ort für ihr besonnenes Verhalten. Wir lassen die Verantwortlichen und die Bevölkerung in der Region Veldensteiner Forst nicht alleine. Wir kümmern uns um die Belange der Weidetierhalter. Dazu gehen wir gemeinsam mit dem Landesamt für Umwelt und den Regierungen vor." Insbesondere werden die Bevölkerung über Verhaltensregeln in Bezug auf den Wolf informiert, die Weidetierhalter bei Herdenschutzmaßnahmen unterstützt und das Monitoring intensiviert. Hierfür stärkt das Umweltministerium das lokale Wildtiermanagement mit der Finanzierung eines dreijährigen Projekts an der Regierung von Mittelfranken. 140.000 Euro stehen dafür zur Verfügung.
Anlass für das Gespräch war eine Wolfssichtung in Neustadt a.d. Pegnitz im Februar. Seitdem kam es im Umgriff des Veldensteiner Forsts zu konkreten Wolfsrissen an Nutztieren, vor allem Gehegewild. "Der Schutz der Herden ist das Kernelement. Ich appelliere an die Weidetierhalter, von dem Förderprogramm des Freistaats für Herdenschutzmaßnahmen Gebrauch zu machen. Wolfsrisse an Weidetieren sollen bestmöglich verhindert werden. Dazu sind gute Herdenschutzmaßnahmen vor Ort erforderlich. Gemeinsam mit den betroffenen Regierungen und den Landwirtschaftsämtern wird das Beratungsangebot noch weiter verbessert. Im Umgriff des Veldensteiner Forsts wurden bereits Ad-hoc-Maßnahmen ergriffen. Dazu zählt beispielsweise die vollständige Erfassung von Tierhaltungen im Freien und eine Aufklärung der Bevölkerung", so Glauber. Außerdem bringt das Landesamt für Umwelt für dringende Fälle mobile Schutzzäune in der Region zum Einsatz. Sofortmaßnahmen zum Herdenschutz wie Nachrüstung der Zäune der betroffenen Gehege wurden bereits umgesetzt.
Herdenschutz ist immer die erste zu ergreifende Maßnahme. Herdenschutzmaßnahmen können mit bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden. Damit zumindest wirtschaftliche Schäden nicht entstehen, werden Schäden durch Wolfsrisse vollumfänglich ausgeglichen. Die Rechtslage beim Wolf ist klar. Die Länder haben keine Möglichkeit, selbst von den strengen Schutzvorgaben der EU und des Bundes abzuweichen.