Glauber: Günstiger Erhaltungszustand des Wolfs auch für Bayern
Neue Bundesregierung muss Bejagung in Deutschland möglich machen
Pressemitteilung Nr. 33/25
Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs muss auch für Bayern festgestellt werden. Dafür setzt sich der Freistaat auf Bundesebene mit Nachdruck ein. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte anlässlich der nationalen Konferenz zur Bewertung der Arten: "Der Bund muss den günstigen Erhaltungszustand des Wolfs möglichst rasch auch für Bayern feststellen, nicht nur für Teilgebiete im Nordwesten Deutschlands, wie es derzeit geplant ist. Nur wenn der günstige Erhaltungszustand festgestellt und ein regionales Bestandsmanagement ermöglicht wird, lässt sich ein konsequentes Wolfsmanagement umsetzen. Für verfehlte Einschätzungen der alten Bundesregierung ist kein Platz mehr. Es ist Aufgabe der neuen Bundesregierung, sich mit diesem Thema intensiv auseinander zu setzen."
Bei der nationalen Konferenz zur Bewertung der Arten nach den Anhängen der FFH-Richtlinie für die kontinentale biogeographische Region Deutschlands ist auch die Behandlung des Wolfes vorgesehen. Der vorliegende Bewertungsentwurf des Bundesamts für Naturschutz (BfN) zeigt für den Wolf in der atlantischen biogeographischen Region (Nordwesten Deutschlands) einen günstigen Erhaltungszustand, in der kontinentalen biogeographischen Region (Großteil von Deutschland und fast ganz Bayern) dagegen einen ungünstigen Erhaltungszustand. Bayern hat in einem Schreiben an das Bundesumweltministerium bereits erhebliche Bedenken und Zweifel an den Analyse- und Modellierungsmethoden geäußert, auf deren Grundlage der Erhaltungszustand für den Wolf beurteilt wird. Auf dieser Basis darf daher nach Auffassung Bayerns keine Entscheidung getroffen werden.
Der günstige Erhaltungszustand des Wolfs ist neben der Absenkung des Schutzstatus eine wesentliche Voraussetzung für ein effektives Bestandsmanagement des Wolfs in Deutschland. Die Absenkung des Schutzstatus für den Wolf ist am 7. März im Rahmen der Berner Konvention erfolgt und muss jetzt von der EU-Kommission in einer Änderung der FFH-Richtlinie rechtlich festgesetzt werden. Anschließend sind diese Änderungen durch den Bund in nationales Recht zu überführen. Glauber: "Der Wolf muss in Deutschland gejagt werden können. Bayern steht an der Seite der Weidetierhalter. Weidetierhalter sind wichtige Partner, um Artenvielfalt und Lebensräume in der Kulturlandschaft zu erhalten. Die neue Bundesregierung muss hier den Kurs ändern: Zu einem konsequenten Wolfsmanagement gehört auch die Regulierung des Wolfbestands."