Glauber: Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen optimal für die Zukunft aufstellen
Wichtige Weichen im Kontrollkonzept 2030 gestellt
Pressemitteilung Nr. 34/21
Ziel eines modernen gesundheitlichen Verbraucherschutzes ist das frühzeitige Erkennen von Risiken. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte deshalb heute in München: "Bayerns Bürger erwarten eine schlagkräftige Lebensmittelüberwachung und Veterinärverwaltung. Es ist mir seit meinem Amtsantritt ein wichtiges Anliegen, den gesundheitlichen Verbraucherschutz optimal weiterzuentwickeln. Dazu zählt neben dem Zukunftskonzept zur Stärkung der Landtierärzte auch, dass wir unsere Überwachung zukunftsfähig aufstellen und für neue Herausforderungen rüsten. Ein Paradebeispiel hierfür ist das Kontrollkonzept 2030. Es greift von der Ausbildung bis hin zur Planung, Dokumentation, Auswertung und Steuerung der Kontrollen alle relevanten Aspekte auf. Basis ist ein risikoorientierter Kontrollansatz. Hier konnten jetzt wichtige Weichen gestellt werden."
Ein zentraler Bestandteil des Kontrollkonzepts 2030 ist die weitere Digitalisierung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Glauber: "Wir bringen die digitale Infrastruktur voran. Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig eine moderne Verwaltung mit einheitlicher Software und kompatiblen Datenbanken ist. Mit dem 'Digitalen Pakt Gesundheitlicher Verbraucherschutz Bayern' möchten wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ämtern das notwendige Handwerkszeug für eine digitale Zukunft zur Verfügung stellen." Wichtige Schritte sind bereits eingeleitet worden. So laufen derzeit die Vorarbeiten für eine zentrale Betriebsdatenbank für landwirtschaftliche Betriebe. Dadurch kann einerseits der Meldeaufwand für Landwirte reduziert werden. Andererseits werden die Veterinärämter entlastet, weil aufwändige Recherchen entfallen. Das Verbraucherschutzministerium investiert dafür rund 500.000 Euro. Daneben läuft in Bayern der Aufbau eines Tools zur aussagekräftigen Analyse von Tiergesundheitsdaten. Mit dem Tool können beispielsweise in Zukunft Kontrolltouren zu verschiedenen Betrieben mit bestimmten Kontrollschwerpunkten geplant werden.
Das Kontrollkonzept 2030 setzt auf eine weitere Verstetigung der risikoorientierten Kontrollen: So werden seit Beginn dieses Jahres für ganz Bayern die Kontrollplanung und die Steuerung der Kontrollen insbesondere im Bereich der Tierseuchenprävention in der Schweinehaltung zentral durchgeführt. Die zentrale Betriebsauswahl, die durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführt wird, löst die bisherige Praxis einer landkreisbezogenen Auswahl ab. Sie folgt dabei neben quantitativen Vorgaben einem neuen risikobasierten Ansatz. Er berücksichtigt neben betriebsbezogenen Faktoren auch Gefährdungsfaktoren wie etwa die relative Lage zu Wildschwein-Habitaten. Sie spielen angesichts der Bedrohungslage durch die Afrikanische Schweinepest eine wichtige Rolle. Glauber: "Durch den zentralen Ansatz werden unsere Kontrollen noch zielgerichteter und effektiver." Die Kontrollen selbst führen nach wie vor die zuständigen Behörden vor Ort durch. Die Regierungen und das LGL unterstützen durch ein regelmäßiges Controlling und können gegebenenfalls frühzeitig nachsteuern, zum Beispiel durch den Einsatz sogenannter Springerstellen zur gezielten Verstärkung einzelner Behörden vor Ort. Auch bei den rinderhaltenden Betrieben wird mit Beginn des zweiten Quartals 2021 konsequent auf das Konzept einer zentralen und risikobasierten Kontrollplanung und -steuerung im Bereich der Tierseuchenprävention gesetzt.
Dem risikobasierten Kontrollansatz wird auch bei der Aufteilung der Kontrollzuständigkeiten zwischen den Kreisverwaltungsbehörden und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) Rechnung getragen. Die großen Tierhaltungsbetriebe im Bereich Rind, Schwein und Geflügel sind seit Ende letzten Jahres vollständig in die Zuständigkeit der KBLV übergegangen. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist für die Überwachung von komplexen Betrieben mit der bayernweit tätigen KBLV die Zuständigkeit ebenfalls gebündelt worden. Kontrollen der KBLV werden von interdisziplinären Kontrollteams durchgeführt. Durch die bayernweite Zuständigkeit besteht die Möglichkeit der Vergleichbarkeit von Betrieben einer Branche.
Im Zusammenhang mit dem Kontrollkonzept 2030 steht zudem eine umfassende Aufgabenkritik für die Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung an den Landratsämtern. Glauber: "Die Beschäftigten in der Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung arbeiten mit hohem persönlichen Engagement. Mit einer deutlichen personellen Stärkung in den vergangenen beiden Jahren werden die Kolleginnen und Kollegen vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit unterstützt. Im Rahmen des Kontrollkonzepts 2030 werden der Organisation und den Arbeitsabläufen ein hoher Stellenwert beigemessen. Eine fundierte Bestandsaufnahme ist dafür ein wichtiger Schritt." Die Aufgabenkritik wurde im Frühjahr 2020 mit 15 Landratsämtern gestartet und auf Wunsch des Bayerischen Städtetags um zwei kreisfreie Städte ergänzt. Die Ergebnisse werden spätestens im Frühjahr 2022 vorliegen.