Glauber: Bleikristallstandorte im Landkreis Neustadt können saniert werden
Umweltministerium stellt für Vorhaben 13 Millionen Euro bereit
Pressemitteilung Nr. 5/22
Zwei der ehemaligen Bleikristallstandorte im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können saniert werden. Die vom Landkreis von 2022 bis 2024 geplanten Maßnahmen zur Altlastensanierung mit Kosten von insgesamt rund 13 Millionen Euro wurden vom Bayerischen Umweltministerium in die Liste der fachlich vordringlichsten Vorhaben zur Kostenerstattung nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG) aufgenommen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Die Sanierung der beiden früheren Bleiglasproduktionen in Neustadt und Altenstadt ist ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zur Beseitigung der Altlasten und hin zur Nachnutzung der Grundstücke. Das Umweltministerium hat 13 Millionen Euro zur finanziellen Unterstützung des Landkreises bei der Altlastensanierung bereitgestellt. Das ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger." Rund 7,5 Millionen Euro entfallen dabei auf die Sanierung der ehemaligen Bleikristallfabrik Hofbauer in Altenstadt an der Waldnaab für die Sanierungsplanung und die Quellensanierung über einen Bodenaustausch. Etwa 5,5 Millionen Euro kosten Sanierungsplanung und Bodensanierung für das ehemalige Betriebsgelände der Firma Tritschler & Winterhalder in Neustadt an der Waldnaab.
Altlasten wie die ehemaligen Bleikristallstandorte in Altenstadt und Neustadt an der Waldnaab sind im bayerischen Altlastenkataster erfasst. Für die Bearbeitung von Altlasten ist in Bayern federführend die Kreisverwaltungsbehörde zuständig. Dabei wird sie in fachlichen Fragen vom Wasserwirtschaftsamt, der Gesundheitsverwaltung sowie der Landwirtschafts- und Forstverwaltung unterstützt. Die Bleiglasstandorte der Oberpfalz zählen zu den komplexeren Standorten. Auch bei weiteren Standorten wird die Altlastenbearbeitung durch das Landratsamt vorangetrieben und bei Bedarf vom Umweltministerium unterstützt.
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind der Verursacher und/oder der Grundstückseigentümer verantwortlich für die Erkundung und Sanierung von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen. Der Landkreis tritt im Rahmen der Ersatzvornahme ein, falls der Verursacher und/oder der Grundstückseigentümer nicht greifbar oder nicht zahlungsfähig sind. Der Landkreis kann bei der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Voraussetzung für die Kostenerstattung ist die Aufnahme des Vorhabens auf die Liste der fachlichen vordringlichsten Vorhaben, die vom Umweltministerium geführt wird. Die Abwicklung der Kostenerstattung erfolgt über die GAB.