Glauber: Erhalt der Weidewirtschaft trotz Wolf ermöglichen
Bund muss handeln
Pressemitteilung Nr. 54/23
Der Erhalt der Weidewirtschaft, der Schafhaltung und der Alm- und Alpbewirtschaftung ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber fordert deshalb vom Bund erweiterte rechtliche Instrumente für das Wolfsmanagement. "Der Bund muss jetzt handeln. Die Weidewirtschaft leistet einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft und zum Artenschutz. Es ist unser klares Ziel, die für die Artenvielfalt so wichtige Weidetierhaltung auch bei Wolfsanwesenheit in Bayern flächendeckend und dauerhaft zu erhalten. Der Beginn der diesjährigen Weidesaison steht vor der Tür. Wir brauchen endlich die angekündigten Rechtsänderungen, um die Weidetierhaltung zu unterstützen. Durch den Wolf wird der Druck auf die Almbauern sehr groß. Denn gerade in den steilen und stark frequentierten alpinen Gebieten sind Herdenschutzmaßnahmen häufig nur schwer bis gar nicht umsetzbar. Das kann vom Bund nicht länger ignoriert werden. Werden die Almen nicht mehr bewirtschaftet, droht ein Verlust bei der Biodiversität", so Glauber heute in München. Seit Jahren fordert Bayern vom Bund deshalb die vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz. Nur dann ist das im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehene regional differenzierte Bestandsmanagement möglich. Um der Forderung noch einmal Nachdruck zu verleihen, hat sich Minister Glauber mit einem entsprechenden Schreiben an die Bunderegierung gewandt.
Um Weidetierhalter bei Wolfsanwesenheit zu unterstützen, werden in Bayern bereits jetzt erhebliche finanzielle Mittel eingesetzt. Allein von Mai 2020 bis Ende 2022 wurden in Bayern über 10 Millionen Euro für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen aufgewendet. Im bayerischen Alpenraum gibt es rund 1.400 anerkannte Almen und Alpen. Herdenschutzmaßnahmen wie beispielsweise wolfsabweisende Zäunungen oder Herdenschutzhunde können hier schwierig sein. So können in Steillagen Zäune häufig nicht in zumutbarer Form errichtet werden.