Glauber fordert Aus von Negativzinsen bei Guthaben auf Giro- und Sparkonten
Praxis der faktischen Geldentwertung muss beendet werden
Pressemitteilung Nr. 59/21
Immer mehr Banken in Deutschland erheben auf das Giro-Guthaben ihrer Kunden sogenannte Negativzinsen. Bayern setzt sich nun für ein Verbot von Negativzinsen ein. Bayerns Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Strafzinsen fallen bei einzelnen Banken schon ab dem ersten Euro an. Damit bleiben selbst geringe Sparbeträge nicht unangetastet. Das ist ein falsches Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir wollen, dass der Bund ein Verbot von Negativzinsen prüft. Zumindest sollten ausreichend hohe Freibeträge ermöglicht werden. Die Kunden brauchen Gewissheit, dass ihr Geld auf dem Konto ohne ihr Zutun nicht weniger wird. Negativzinsen stellen den Zweck von Spar- und Giroverträgen auf den Kopf. Bayern lehnt die faktische Geldentwertung durch Negativzinsen ab."
Für die Bürger bedeuten Negativzinsen eine finanzielle Mehrbelastung, zusätzlich zu den Entgelten für Kontoführung und einzelne Zahlungsdienste. Zudem sind zunehmend auch Bestandskunden von der Einführung der Negativzinsen betroffen. Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil Vertragsklauseln einer Bank für unwirksam erklärt, nach denen Vertragsänderungen durch Stillschweigen des Kunden angenommen werden. Bayern will, da die Einzelheiten und die Reichweite der Entscheidung noch nicht bekannt sind, zusätzlich prüfen lassen, ob Bestandskunden ausreichend vor einer nachträglichen Einführung von Negativzinsen geschützt sind.
Waren zu Beginn Privatkunden weitgehend ausgenommen oder durch großzügige Freibeträge geschützt, führen Banken zunehmend Negativzinsen auch für Privatkunden ein und senken die Freibeträge. Die als Verwahrentgelt bezeichnete Gebühr beträgt in den meisten Fällen 0,5 Prozent des Guthabens und wird tagesgenau abgerechnet. Einzelne Banken verlangen bereits ab dem ersten Euro einen Negativzins. Neben der finanziellen Belastung stehen Negativzinsen in Widerspruch zur allgemeinen finanzökonomischen Empfehlung, eine gewisse Mindestliquidität vorzuhalten.
Entgegen der Argumentation der Banken besteht auch keine Notwendigkeit, den von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf kurzfristige Einlagen erhobenen Negativzins an Privatkunden weiterzureichen. Den Banken wurden von der EZB Freibeträge eingeräumt, für die keine Negativzinsen in Rechnung gestellt werden. Zudem ist von einer Bank aufgrund ihres Geschäftszwecks zu erwarten, dass sie mit den Einlagen der Kunden wirtschaftet und diese nicht bei der EZB in Verwahrung gibt.
Am Freitag wird über den Antrag Bayerns auf der Verbraucherschutzministerkonferenz abgestimmt.