Glauber: Schutz vor der Blauzungenkrankheit in Bayern hat große Bedeutung
Impfstoff wird kurzfristig bereitgestellt
Pressemitteilung Nr. 63/19
Im Kampf gegen die Ausbreitung der Blauzungenkrankheit stellt der Freistaat Bayern kurzfristig mehrere zehntausend Impfstoffdosen (BTV-8-Impfstoff) zur Verfügung. Weitere rund 1 Million Impfstoffdosen sind bei verschiedenen Herstellern für eine Abnahme durch bayerische Tierärzte reserviert und können ab Juni bezogen werden. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu heute in München: "Die Staatsregierung lässt die Landwirte nicht allein. Der Schutz vor der Blauzungenkrankheit hat große Bedeutung. Ziel ist es, den Ausbruch der Blauzungenkrankheit in Bayern zu verhindern. Im Zentrum steht hierbei die Impfung der Tiere. Der Freistaat gibt mit den Sofortmaßnahmen Rückenwind dafür, die Impfrate für ganz Bayern deutlich zu steigern. Wir setzen auf die Mitverantwortung der Tierhalter, ihre Bestände mit den vorgesehenen Maßnahmen bestmöglich zu schützen." In Bayern sind derzeit 6 Prozent der Rinder geimpft, in Baden-Württemberg beispielsweise 40 Prozent.
Ab dem 18. Mai dürfen nur noch Kälber aus Restriktionszonen innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn sie von Muttertieren stammen, die gegen die Blauzungenkrankheit geimpft sind. Das bisher in Bayern praktizierte Verfahren des Verbringens nach Freitestung ist dann nicht mehr möglich. Hintergrund ist eine aktualisierte Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Das Bundeslandwirtschaftsministerium und die anderen Länder haben daraufhin beschlossen, die bisherigen Verbringungsregelungen anzupassen – sie waren bis zum 30. Juni vorgesehen. Glauber: "Jetzt gilt es, schnell und wirksam Lösungen für die Tierhalter zu finden. Gefordert ist dabei vor allem auch der Bund: Er muss unter anderem nach Möglichkeiten suchen, wie die Landwirte Kälber nicht geimpfter Muttertiere vermarkten können, beispielsweise auch in andere Mitgliedstaaten. Der Schutz vor der Tierseuche muss mit den Belangen der Landwirte in Einklang gebracht werden."
Das Tierseuchenrecht sieht vor, dass um Betriebe, die von der Blauzungenkrankheit betroffen sind, eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet wird. Die genaue Abgrenzung erfolgt in Bayern durch die Landratsämter. Sie erlassen dazu vor Ort Allgemeinverfügungen. Beim Handel mit Tieren aus der Restriktionszone kommt es zu Beschränkungen. Das Verbringen in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist nur bei Einhaltung bestimmter unionsrechtlichen Bestimmungen möglich, zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit. Bisher gibt es in Bayern keinen Ausbruch der Blauzungenkrankheit. Die Restriktionszonen in Bayern gehen auf Ausbrüche in anderen Ländern zurück.
Diskussionen um die Notwendigkeit der Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit wurden bereits in den Jahren 2006 bis 2009 während des erstmaligen größeren Auftretens der Blauzungenkrankheit in Deutschland geführt. Damals zeigte sich, dass es einer Impfabdeckung von über 80 Prozent bedarf, um die Ausbreitung des Virus grundsätzlich zu verhindern.
Weitere Informationen unter https://www.stmuv.bayern.de/themen/tiergesundheit_tierschutz/tiergesundheit/krankheiten/blauzunge/index.htm